EZ/OZ: 651/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.07.2011, 09:43:44
Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Betreff:
SchulleiterInnen-Bestellung
Im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und im Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 1998 wird festgehalten, welche Fähigkeiten Personen aufweisen müssen, die mit der Leitung einer Schule betreut werden: "die fachlich-pädagogische Eignung, die Eignung zur Mitarbeiterführung, wie z.B. Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, die soziale Kompetenz und die Organisationsfähigkeit" (LDAG). "Der Schulleiter hat drauf zu achten, dass alle an der Schule tätigen LehrerInnen ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Er hat sie dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Missstände abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzeit zu sorgen" (LDG).
Auch das Schulunterrichtsgesetz 1986 beschreibt den Schulleiter als "… der unmittelbare Vorgesetzte aller an der Schule tätigen Lehrer und sonstigen Bediensteten. Ihm obliegt die Leitung der Schule und die Pflege der Verbindung zwischen Schule, den Schülern und den Erziehungsberechtigten, bei Berufsschulen auch den Lehrberechtigten. Der Schulleiter hat die Lehrer in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu beraten und sich vom Stand des Unterrichts und von den Leistungen der Schüler regelmäßig zu überzeugen."
Die gesetzlichen Grundlagen umschreiben also die Anforderungen an bzw. Pflichten von LeiterInnen in groben Zügen. Ab wann ein/e Schulleiter/in tatsächlich nicht genug Fähigkeiten für ihre Funktion mitbringt, ist nirgends genauer beschrieben.
Ein Anlassfall im Mai 2011 zeigte, dass die Gesetzesbestimmungen offensichtlich nicht ausreichend genau formuliert sind, um der Schulbehörde selbst einen klaren Rahmen für Entscheidungen zu liefern. Ein Schulleiter sollte definitiv bestellt werden, obwohl das Schulforum und der Bezirksschulrat ein negatives Gutachten bzw. einen deutlich ablehnenden Beschluss gefällt hatten. Auch die LehrerInnen hatten Stellung genommen und eine Fülle an Kritikpunkten angeführt. Es zeichnete sich ab, dass nichts davon von der Schulbehörde als ausreichend angesehen wurde - obwohl die Behörde selbst durch Aussagen und ihr Handeln auf die vorhandenen Probleme bestätigend reagierte. Der Landesschulinspektor z.B. übernahm die Hospitation der LehrerInnen, was zu den Aufgaben des Schulleiters gehört hatte, und nahm an Konferenzen teil.
Erst das nachhaltige Bemühen der Eltern um Kenntnisnahme der Probleme durch die Landesregierung und den Landesschulrat und eine öffentliche Berichterstattung führten dazu, dass die zuständige Landesrätin sich an Ort und Stelle informierte und die Entscheidung in letzter Sekunde doch anders ausfiel, als vorher bereits mündlich kommuniziert worden war. Der Schulleiter wurde nicht definitiv bestellt und wird die Schule mit Ende des Schuljahres verlassen. Dass hier einmal die Stellungnahmen der Eltern und LehrerInnen, wie auch des Bezirksschulrates gehört wurden und den Ausschlag gaben für eine Entscheidung, ist einzigartig und macht Hoffnung auf mehr sachlich fundierte LeiterInnenentscheidungen als bisher. Die Landesrätin bestätigte dies selbst, indem sie unaufgefordert öffentlich von einem Präzendenzfall sprach. Noch wenige Tage zuvor hatte es z.B. aus dem Büro der Landesrätin geheißen, solange sich ein/e Leiter/in nicht eines strafrechtlich relevanten Vergehens schuldig mache, sei eine Defintiv-Bestellung nicht abzulehnen.
Nachdem nun offensichtlich wurde, dass die Grundlagen für entsprechende Entscheidungen zu wenig handlungsleitend sind, sollen die für die Führung einer Schule nötigen Kompetenzen so klar wie möglich beschrieben werden, um eine sachliche Einschätzung anhand dieser Kriterien vornehmen zu können. Dies soll für die Landesbehörde selbst, für den Bezirksschulrat und das Schulforum zu einem Kriterienkatalog führen, der durch genaue Beschreibungen eine qualifizierte und aussagekräftige Einschätzung erlaubt. Auch Gremien sind damit aufgerufen, anhand dieses Kritierienkatalogs zu begründen, wie sie zur Bestellung einer Leiterin/eines Leiters stehen. Die Bewertungen des Schulforums können dann ebenso gründlich und verlässlich in die Gesamtbewertung einbezogen werden wie jene des Bezirksschulrates und des Landessschulrates. Dann ist es auch nicht mehr nötig, dass sich Elterngruppen öffentlich an EntscheidungsträgerInnen wenden müssen, um wahrgenommen zu werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. im Verordnungswege einen klaren Kriterienkatalog für die befristete Bestellung bzw. Definitivbestellung zur Leiterin/zum Leiter einer Schule zu erstellen, der durch eine deutlichere Beschreibung der Kompetenzen eine sachlich begründete und genaue Einschätzung der Eignung ermöglicht,
2. zu gewährleisten, dass die Stellungnahme des Schulforums, wie auch der Personalvertretung und die Gutachten der Bezirks- und Landessschulratsbehörde als Kollegialorgane sich nach diesem Katalog richten und maßgeblich in die Entscheidungen einbezogen werden, und
3. die Entscheidung dem Schulforum, der Personalvertretung und der Bezirksschulbehörde gegenüber zu begründen.
Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)