LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 639/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.07.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-275/2011-58; FA18A 014.11-61/2009-79
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Landesstraße B 320, Ennstal Straße, Abschnitt: “Schladming Ost”, Teilabschnitt: “Landesstraße Nr. 724, Planaistraße”, von km 2,000 bis 2,460, Entschädigung für Grundeinlösung von € 512.504,10, Kreditmittelfreigabe bei VSt. 5/611243-0020, "Schi-WM 2013 in Schladming, Grundeinlöse" im Konjunkturausgleichsbudget KAB2

Mit Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.04.2009 (GZ.: FA18A 013.51-7/2009-6) wurde die Finanzierung für die erforderlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte für die Schi-WM 2013 in Schladming beschlossen. Diese Verkehrsinfrastrukturprojekte dienen der sicheren Erreichbarkeit der WM-Veranstaltungsorte und der Trainingspisten während der Schi-WM 2013 in Schladming.

Mit weiterem Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.01.2011, GZ.: FA18A-A1.70-275/2011-5 wurden die nunmehr gegenständlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Zuge der Schi-WM 2013 genehmigt.

Zur Durchführung der o.a. Bauvorhaben ist es erforderlich, Grundflächen, die im Eigentum der Ringhofer-Heizungs-, Lüftungs- u. Sanitäranlagenbau- u. PlanungsgmbH. stehen, in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Im gegenständlichen Fall betrifft dies nachstehendes Grundstück:
Gst.Nr. 673/5, gelegen in der KG 67607 Oberhaus im Flächenausmaß von 3.826 m²
1 Pauschale Wiederbeschaffungskosten 7,5 %  á  € 32.712,30
1 Pauschale Akzeptanzzuschlag 10 %  á  € 43.627,80

Unter Berücksichtigung der ortsüblichen Grundstückspreise, des Akzeptanzzuschlages und der Wiederbeschaffungskosten wurde ein Preis von € 114,--/m² vereinbart und wurde dieser Wert auch dem mit der Ringhofer-Heizungs-, Lüftungs- u. Sanitäranlagenbau- u. PlanungsgmbH. abgeschlossenen Grundeinlöseübereinkommen zugrunde gelegt.
Das tatsächliche Ausmaß der in Anspruch genommenen Flächen wird erst nach Baudurchführung und Endvermessung feststehen.

Es wird beantragt, die ermittelte Entschädigung für diese Grundeinlösung von € 512.504,10, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Kreditmittel für die Leistung im o.a. Ausmaß freizugeben.

Die Bedeckung für dieses Erfordernis ist bei der VSt. 5/611243-0020 "Schi-WM 2013 in Schladming, Grundeinlöse" des Landesvoranschlages 2011/2012 durch den Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26.05.2011, GZ.: FA18A-A1.70-275/2011-39 im Konjunkturausgleichsbudget KAB2 gegeben.
Die Entschädigungszahlung ist daher zu Lasten der VSt. 5/611243-0020 "Schi-WM 2013 in Schladming, Grundeinlöse" zu leisten.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 320, Ennstal Straße, Abschnitt: "Schladming Ost”, Teilabschnitt: "Landesstraße Nr. 724, Planaistraße”, von km 2,000 bis 2,460, von € 512.504,10 zugunsten der Ringhofer-Heizungs-, Lüftungs- u. Sanitäranlagenbau- u. PlanungsgmbH. wird genehmigt.