LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 783/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.09.2011, 10:03:55


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Christopher Drexler (ÖVP)

Betreff:
Neuregelung des Gemeindesanitätsdienstes

Im Bezirk Liezen hat sich die Situation um die GemeindeärztInnen zugespitzt. In den vergangenen Tagen haben die Gemeindeärzte von Haus/Aich/Gössenberg, Schladming und Ramsau ihre Verträge per 31.12.2011 gekündigt.

Die Marktgemeinde Haus sieht nun die einzige Möglichkeit darin, in allen Belangen auf den Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming zu verweisen. Die Politische Expositur Gröbming hat aber schon in einem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass der Amtsarzt der Politischen Expositur Gröbming für Aufgaben des
Gemeindesanitätsdienstes nicht zur Verfügung stehe. Amtshilfe durch den Amtsarzt könne nur in wenigen Ausnahmefällen geleistet werden, bei der Totenbeschau aber keinesfalls.

Ursprünglich waren die Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu aller Zufriedenheit von den DistriktsärztInnen erfüllt worden, die im Dienste des Landes standen. Dieses System wurde durch Erlassung des Stmk. Gemeindesanitätsdienstgesetzes 2003 zerschlagen. Die Gemeinden wurden verpflichtet, sich selbst um den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu kümmern, der die Aufgaben der DistriktsärztInnen übernehmen soll.  

Das Land hat vor der Umstellung des Systems alle Warnungen in den Wind geschlagen. Nun zeigt sich, dass das neu eingeführte Gemeindesanitätsdienst-Modell zu großen Problemen führt. Es findet sich oft tagelang kein Gemeindearzt/ keine Gemeindeärztin, der/die Totenbeschau durchführt, was speziell in den Sommermonaten ein untragbarer Zustand ist. Auch für die zwangsweise Unterbringung gemäß § 8 Unterbringungsgesetz sind in erster Linie die GemeindeärztInnen zuständig und auch hier kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen in den Gemeinden. Weitere Agenden des Gemeindesanitätsdienstes sind etwa Sachverständigenleistungen im Umweltbereich (Wasserproben) und gesetzlich vorgeschriebene Schuluntersuchungen.

Kein Arzt/keine Ärztin kann von der Gemeinde verpflichtet werden, für den Gemeindesanitätsdienst zur Verfügung zu stehen. Die Ablehnung der ÄrztInnen liegt vor allem in der Frage der zu übernehmenden Verantwortung begründet. Im Gegensatz zum DistriktsärztInnen-Modell ist für die GemeindeärztInnen nämlich die rechtliche Absicherung entfallen!

Das schon bestehende Problem wird sich, wenn nicht gegengesteuert wird, weiter massiv verschärfen. Derzeit bestehen ja noch mit etwa 200 DistriktsärztInnen Verträge. Diese Verträge laufen aber zunehmend aus. Das Land ist daher dringend aufgefordert, sich dem Problem endlich zu stellen. 

Nachdem nun offenkundig ist, dass der eingeschlagene Weg in die Sackgasse geführt hat, sollte die Notbremse gezogen werden. Am zielführendsten wäre es, das Distriktsärztemodell inhaltlich wieder herzustellen. Jedenfalls muss aber eine Lösung gefunden werden, die die GemeindeärztInnen rechtlich absichert und eine faire Entlohnung gewährleistet.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird dringend aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine tragfähige Lösung für die Aufgabenbereiche, rechtliche Absicherung und faire Entlohnung der GemeindeärztInnen herbeizuführen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)