LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 790/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 05.10.2011, 09:49:19


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Bettina Vollath, Franz Voves, Christian Buchmann, Johann Seitinger, Hermann Schützenhöfer, Siegfried Schrittwieser, Gerhard Kurzmann, Elisabeth Grossmann

Betreff:
Quotenregelung in Aufsichtsräten

Gemäß § 4 (1) Zif. 34 der Geschäftsordnung der Landesregierung gehört zu den Sitzungsangelegenheiten der Landesregierung bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (bei Aktiengesellschaften sofern nicht Entsendungsrechte bestehen). In der Steiermark ist es bekanntermaßen üblich, Aufsichtsräte fast ausschließlich mit Männern zu besetzen. Laut den im Frühjahr 2011 eingelangten Anfragebeantwortungen sind in den im Verantwortungsbereich der Landesregierung besetzten Aufsichtsräten nur ca. 20% Frauen vertreten.

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Kontrollgremium in steirischen Unternehmen. Zur Verbesserung der Chancengleichheit für Frauen im Berufsleben, insbesondere beim Erreichen von Spitzenpositionen, ist es erforderlich eine Quotenregelung bei der Besetzung von Aufsichträten einzuführen.

In Norwegen wurden mit der Einführung einer 40%-Quote für Frauen in Aufsichtsräten sehr gute Erfahrungen gemacht, auch die Stadt Graz hat in der Steuerungsrichtline des Hauses Graz eine 40%-Quote für die Sitze im Aufsichtsrat festgelegt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Richtlinien für Geschlechtergerechtigkeit in Aufsichtsräten auszuarbeiten, die stufenweise bis zum Jahr 2015 dazu führen, dass in den von der Landesregierung zu besetzenden Aufsichtsräten kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze einnimmt. Es ist dabei auch darauf Bedacht zu nehmen, dass diese Quote für den gesamten Aufsichtsrat gilt, auch wenn Dritte Entsendungsrechte haben.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)