EZ/OZ: 849/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.11.2011, 09:43:17
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Gerhard Kurzmann, Siegfried Schrittwieser, Michael Schickhofer, Christopher Drexler (ÖVP)
Betreff:
Zuordnung der AnwältInnen, Ombudsfrauen / -männer und Beauftragten des Landes zum Landtag
Da im Jahr 2008 der Antrag der SPÖ Einl. Zahl 1110/1 betreffend
die Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft für die Steiermark im
Landtag
nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit fand, brachte die SPÖ Fraktion
einen selbständigen Antrag ein, mit dem Ziel, eine gesetzliche
Regelung für eine möglichst weitgehende organisatorische Zuordnung der
AnwältInnen, Ombudsfrauen / -männer und Beauftragten des Landes zum
Landtag zu finden.
Bedauerlicherweise blieben die Verhandlungen
hierüber im zuständigen Unterausschuss bis zum Ende der XV.
Gesetzgebungsperiode ergebnislos.
Die wesentlichen in der vergangenen
Gesetzgebungsperiode zu Begründung des selbständigen Antrages "Zuordnung
der
AnwältInnen, Ombudsfrauen / -männer und Beauftragten des Landes zum
Landtag" Einl. Zahl 2084/1 vorgebrachten Argumente sind weiterhin zutreffend, und werden von den AntragstellerInnen geteilt.
Die KPÖ unterstützt daher die Forderungen dieses Antrages, welche hiermit unverändert in Verhandlung gebracht werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Im Rahmen eines einzusetzenden Unterausschusses soll
eine gesetzliche Regelung gefunden werden, mit der die AnwältInnen,
Ombudsfrauen / -männer und Beauftragten des Landes möglichst weitgehend
organisatorisch dem Landtag zugeordnet werden können, wobei die bisherigen
Tätigkeiten der AnwältInnen, Ombudsfrauen / -männer und Beauftragten möglichst
weitgehend erhalten bleiben sowie Doppelgleisigkeiten vermieden werden sollten.
Die Berichtspflicht sollte gegenüber dem Landtag bzw. bestimmten Ausschüssen
erfolgen, jeweils zugeordneten Ausschüssen sollte eine Steuerungsmöglichkeit
gegenüber den AnwältInnen, Ombudsfrauen / -männern und Beauftragten
zukommen.
2. Dieses so erarbeitete Gesetz sowie die entsprechenden
Novellierungen jener Landesgesetze, die Regelungen über AnwältInnen, Ombudsfrauen
/ -männer und Beauftragten des Landes vorsehen, sollen sodann noch im Lauf des
Jahres 2012 einer Beschlussfassung zugeführt werden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)