EZ/OZ: 838/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.10.2011, 15:27:55
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Unklarheiten bei der Wasserschongebietsverordnung "Weizer Bergland"
In der Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. Juni 2009, mit der ein Schongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Schöckl Alpenquell und der Gemeinden Naas, Motantsch, Thannhausen und der Stadtgemeinde Weiz bestimmt wird (Weizer Bergland), ist § 4 unklar formuliert. Sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 findet sich die Formulierung, dass bestimmte Maßnahmen und Tätigkeiten "unzulässig bzw. nur in bestimmter Weise zulässig" sind.
Diese Wortwahl lässt völlig offen, welche der in diesen Absätzen aufgezählten Maßnahmen nun unzulässig sind und welche nur in bestimmter Weise zulässig sein sollen.
Das Wort unzulässig deutet zwar auf ein Verbot hin, könnte aber auch durch die Wortfolge "bzw. nur in bestimmter Weise zulässig" relativiert (ein striktes Verbot - etwa von Steinbrüchen), also gar nicht ausgesprochen worden sein.
Offen ist auch, welche "bestimmte Weise" ggf. die Zulässigkeit einer Maßnahme bewirkt. Die "Zulässigkeit in bestimmter Weise" bedarf nämlich normativ notwendigerweise entweder konkreter unmittelbar wirksamer Vorgaben oder einer Bewilligungspflicht unter Wahrung näher zu bestimmender Gesichtspunkte.
Da hier aber auch keine Bewilligungspflicht normiert wird (dies erfolgt in § 5 für andere Maßnahmen), bleibt offen, auf welche Weise die "Zulässigkeit" erreicht bzw. geprüft werden kann.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Schongebietsverordnung zum Weizer Bergland dahingehend abzuändern, dass klar festgelegt wird, welche Maßnahmen und Tätigkeiten unzulässig sind, wobei insbesondere die Errichtung und Erweiterung von Bergbaubetrieben, Steinbrüchen und sonstigen Materialgewinnungen vom Verbot erfasst sein muss.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)