LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 846/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 04.11.2011, 07:21:52


Landtagsabgeordnete(r): Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft für die Steiermark

Im Zeitraum 2008/2009 beschwerten sich 638 Steirer bei der Volksanwaltschaft über die steirische Landes- und Gemeindeverwaltung. Die vorgebrachten Missstände gehen quer durch das gesamte Verwaltungshandeln in der Steiermark.
Die Bedeutung der Volksanwaltschaft als demokratiepolitisch wichtige Institution ist unbestritten. Die objektive Kontrolle der Verwaltung, das Aufdecken von Missständen, die Prüfung von Beschwerden sowie unterstützende Beratung sind die wesentlichen Aufgaben der Volksanwaltschaft, deren Tätigkeit von der heimischen Bevölkerung sehr geschätzt wird.
Jedoch sind sowohl die unmittelbare Nähe zum Bürger als auch die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse in der Steiermark verbesserungsfähige Aspekte. Die Errichtung einer Landesvolksanwaltschaft in der Steiermark würde diesen Punkten Rechnung tragen und wäre ein Ausdruck gelebter Bürgernähe.
Die bestehende Landesvolksanwaltschaften in Tirol und Vorarlberg sind darüber hinaus Beweis für den Sinn, Nutzen und Erfolg.
So wurden zum Beispiel an die Landesvolksanwaltschaft Tirol alleine im Berichtsjahr 2010-  5.886 Fälle herangetragen.
Diese Zahl spricht eindeutig für die unmittelbare Nähe der Landesvolksanwaltschaft zum Bürger.
In einem modernen Europa gehört es mit zum rechtsstaatlichen Auftrag und zur Stärkung der Demokratie, den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Stelle zur Verfügung zu stellen, die sie bei Konflikten mit der Verwaltung unterstützt und Verwaltungshandeln überprüft.

Dadurch sollen die Menschen bestärkt werden, zur Verwaltung und deren Dienststellen Vertrauen haben zu können.

Dieses Vertrauen zu stärken oder nötigenfalls wieder herzustellen, ist eine wesentliche Aufgabe jeder Ombudsmann- Einrichtung.
So soll es auch Ziel der Landesvolksanwaltschaft sein, in gegenseitigem Respekt einen Ausgleich zwischen dem Bürger und der, oft als übermächtig empfundenen, öffentlichen Verwaltung herzustellen.

Die Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft kann, bei entsprechender Ausrichtung und Ausstattung, die öffentliche Landesverwaltung in ihren Aufgaben als Gemeindeaufsichtsbehörde und als Anlaufstelle für die rechtssuchende Bevölkerung entlasten und unterstützen und so im Prozess der Reform der Landesverwaltung in eine sinnvolle, zweckmäßige und sparsame Verwaltung eine wichtige Rolle spielen. 

Im Ergebnis soll daher die Errichtung einer Landesvolksanwaltschaft für die Steiermark und die Schaffung der dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft für die Steiermark vorzulegen.


Unterschrift(en):
Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)