LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 845/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 03.11.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-571/2011-11; LAD-05.00-584/2002-55
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Oktober 2011

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Bei der Landeshauptleutekonferenz am 11. Oktober 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Verwaltungsreform/Deregulierungspaket\; Zwischenevaluierung und weitere Vorgangsweise
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz erinnert an ihre Forderung aus dem September 2010, die Bundesrechtsvorschriften mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Deregulierung umgehend zu durchforsten und entsprechend zu ändern. Die damals vorgelegten Vorschläge der Länder zielten darauf ab, die Bürger von überbordenden Rechtsvorschriften zu entlasten, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken sowie die Verwaltungskosten in den Bundesländern zu reduzieren.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, sich diesem gemeinsamen Ziel verstärkt zu widmen und damit sicherzustellen, dass der mit den Ländern im Oktober 2010 vereinbarte Zeitplan zur Umsetzung dieser Deregulierungsmaßnahmen eingehalten wird. Dies wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität der öffentlichen Haushalte.

2. Steuerhoheit der Länder
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht das Bundesministerium für Finanzen, die Studie von Univ.-Prof. Dr. Markus ACHATZ betreffend "Abgabenautonomie - Zur Stärkung der Abgabenautonomie subnationaler Gebietskörperschaften - Rechtswissenschaftliche Analyse" fertigstellen zu lassen, den Ländern zur Verfügung zu stellen und sodann die Länder auf Basis der Studie zu Gesprächen auf politischer Ebene einzuladen.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht weiters, dass im Fall der Einrichtung einer Steuerreformkommission auf politischer Ebene auch die Länder die Möglichkeit zur Entsendung politischer VertreterInnen haben und durch einen von ihnen zu nominierenden Experten in die Steuerreformkommission auf Fachexpertenebene eingebunden werden.

3. Horizontaler Finanzausgleich unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierung im Gesundheits-bereich
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt die Beschlussfassung der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz und empfiehlt eine faire Neuregelung spätestens mit Inkrafttreten des neuen Finanzausgleiches bzw. einer neuen 15a-Vereinbarung zur Spitalsfinanzierung.

Das Thema wird der "Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Reform des Finanzausgleichs" zur Beratung zugewiesen.

4.  Basisbildung\; Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsenen im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der nunmehr vorliegenden Fassung vom 5. Oktober 2011 (beschlussreifer Entwurf) mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt.

5. Bildungsreform
a. LehrerInnen-Dienstrecht neu
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung eines neuen LehrerInnen-Dienstrechtes und fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen Verhandlungen mit der Gewerkschaft rasch - besonders im Hinblick auf die Alterspyramide bei den PflichtschullehrerInnen - zu einem Abschluss zu bringen.

b. Bestellung von LeiterInnen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Bundesschulen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz empfiehlt eine Straffung des Ablaufes bei der Bestellung von LeiterInnen sowohl an allgemeinbildenden Pflichtschulen als auch an Bundesschulen.

c. Erhöhung der Quote für sonderpädagogischen Förderbedarf und Verbesserung der Integration
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz wiederholt ihre Forderung auf Anhebung der Quoten zur Berechnung der Lehrerdienstposten für den sonderpädagogischen Förderbedarf auf die tatsächlichen Gegebenheiten bzw. den realen Bedarf in den Ländern. Darüber hinaus sollen die Sonderpädagogischen Zentren mit genau definierten Qualitätsstandards eigenständig organisiert werden können.
 
d. Schulverwaltungsreform
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, aufgrund der widersprüchlichen Interpretationsmöglichkeiten den Art. 97 B-VG zu prüfen und in der Folge die Bundesregierung um allfällige Präzisierung des Art. 97 B-VG im Sinne des nachfolgenden Änderungs­vorschlages:

Art. 97 Abs. 2a B-VG
"(2a) Landesgesetze können vorsehen, dass Aufgaben des Landes betreffend LehrerInnen für öffentliche Pflichtschulen von den Schulbehörden des Bundes in den Ländern wahrgenommen werden, die dabei den Weisungen der Landesregierung unterliegen. Es kann auch vorgesehen werden, dass Landesbedienstete zu diesem Zweck den Schulbehörden des Bundes in den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Derartige Landesgesetze bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung. Abs. 2 zweiter und dritter Satz gelten sinngemäß."

An der Verpflichtung des Bundes zur Tragung der Kosten der Pflichtschullehrer darf sich dadurch nichts ändern.

6. Pflege und Sozialbetreuung\; Stipendium zum beruflichen Umstieg oder für Ausbildungen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz tritt an den Bund mit nachstehender Forderung heran:

Erarbeitung eines Unterstützungsmodells für BerufsumsteigerInnen, die eine Pflegeausbildung absolvieren wollen und dazu geeignet sind. Die Höchstdauer soll sich an der Diplompflegeausbildung (drei Jahre) orientieren. Als Leitlinie dient das Selbsterhalterstipendium für Berufstätige, die ein Studium absolvieren wollen.

Das Unterstützungsmodell soll unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf sein und dezidiert für Mangelberufe in öffentlichem Interesse, wie es der Pflegebereich derzeit ist, zur Verfügung gestellt werden. Als Voraussetzung für die Zuerkennung sollen vier Beschäftigungsjahre gelten.

7. Projekt Digitalfunk
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz erwartet, dass beim Abschluss des BOS-Systems transparent vorgegangen wird und dass sich der Bund entsprechend an den Gesamtkosten beteiligt.

8. Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz tritt mit der Forderung an den Bund heran, die Sinnhaftigkeit der geplanten Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes zu prüfen, und dass bei einer dennoch erfolgten Beschlussfassung die dadurch anfallenden Kosten für die Krankenanstalten bzw. die Länder vollständig vom Bund getragen werden.

9. Gesetzgebungskompetenz für das Landarbeitsrecht
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz vertritt die Auffassung, dass aus sachlicher Sicht eine Übertragung des Landarbeitsrechtes von Art. 12 in Art. 11 B-VG grundsätzlich denkbar erscheint, dies jedoch im Lichte des aufrechten Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz, dass sie außerhalb der Bundesstaatsreform keiner Verfassungsänderung zu Lasten der Länder zustimmen werde und dass jeder Forderung des Bundes eine gleichgewichtige Länderforderung entgegengesetzt werden wird, nur im Wege eines Kompetenzabtausches in Form eines Gesamtpaketes oder im Gegenzug der Übertragung einer adäquaten Kompetenz vom Bund auf die Länder in Frage kommt.

10. Österreichische Strategie Nachhaltige Entwicklung (ÖSTRAT)
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz sieht in der ÖSTRAT einen gemeinsamen Handlungsrahmen zwischen Bund und Ländern, der eine möglichst gute Abstimmung der nachhaltigkeitsrelevanten Programme der Länder und des Bundes ermöglicht.

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den von der ExpertInnenkonferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen der Länder und des Bundes erarbeiteten "Fortschrittsbericht zur Gesamtösterreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (ÖSTRAT)" sowie das "Arbeitsprogramm 2011 ff" mit den Tätigkeitsfeldern 2.1. - 2.7. zur Kenntnis.

Die von Bundesseite im Jahr 2010 neu eingebrachten Themenfelder "2.8. Öffentliche Gesundheit, Prävention und Altern" sowie "2.9. Arbeit unter fairen Bedingungen für alle" werden als Positionierung des Bundes zur Kenntnis genommen.

11. Verlängerung der Finanzierungsdeckelung im Katastrophenfondsgesetz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt das Ersuchen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes um Verlängerung der in § 5 Abs 2b des Katastrophenfondsgesetzes - KatFG 1996 vorgesehenen Finanzierungsgarantie (Finanzierungsdeckelung) und um Valorisierung dieser Mittel, damit die unersetzlichen Leistungen der Feuerwehren auf dem Gebiet des Katastrophen­schutzes weiterhin erbracht werden können und die Planbarkeit der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen auch in Zukunft sichergestellt ist.

12. Hundehaltung\; Bereitschaft der Länder zum Abschluss einer Art. 15a B‑VG-Vereinbarung
Beschluss:
1.    Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die unterschiedlichen Länderpositionen betreffend Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Hundehaltung zur Kenntnis.

2.    Die Landeshauptleutekonferenz ist der Ansicht, dass auf Grund der eingelangten Länderpositionen die erforderliche Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung nicht besteht.
 
13. Errichtung einer gemeinsamen Akkreditierungsstelle mit dem Bund
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht ihre/n jeweilige/n Vorsitzende/n, diese Position in weiteren Gesprächen mit HBM MITTERLEHNER zu vertreten und die Landeshauptleutekonferenz über die Ergebnisse zu informieren.

14. EU-Kohäsionspolitik 2014+
Ergebnis:
Der Bericht von Oberösterreich in der von Burgenland ergänzten Fassung wird von der Landeshauptleutekonferenz zur Kenntnis genommen.
 
15. Ausbau von ganztägigen Schulformen durch Kooperation von Schulen und Musikschulen
Ergebnis:
Der Bericht von Oberösterreich wird von der Landeshauptleutekonferenz unterstützend zur Kenntnis genommen.
 
16. Einschaumöglichkeiten für Landesregierung und Bezirkshauptmannschaften im Bereich der Jugendwohlfahrt in das Strafregister SA\; Modifikation des § 6 Abs 1 Tilgungsgesetz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die bestehenden Abfragemöglichkeiten der Jugendwohlfahrtsbehörden aus dem Strafregister SC (beschränkte Informationen) sich in Anlassfällen als unzureichend erwiesen haben, einen wirksamen Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher den Bund, den Jugendwohlfahrtsbehörden bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung durch eine bestimmte Person auch Abfragemöglichkeiten aus dem Strafregister SA einzuräumen.
 
17. Bundesamt für Asyl und Migration
Beschluss:
1.    Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

2.    Die Landeshauptleutekonferenz stimmt auf dieser Basis grundsätzlich weiteren Verhandlungen mit dem Bund zu, damit die konkreten legistischen Maßnahmen vorbereitet werden können.
 
18. Kürzungen im österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 durch den Bund
Ergebnis:
Dieses Thema soll in der nächsten Tagung der Landesfinanzreferentenkonferenz beraten werden.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 03. November 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Oktober 2011wird zur Kenntnis genommen.