LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 850/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 04.11.2011, 09:43:30


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Regresspflicht bei Einkommen unter Euro 1.500,- monatlich

Mit der Einführung der Mindestsicherung wurde auch die Rückersatzpflicht der Eltern und Kinder der BezieherInnen der Mindestsicherung vorgeschrieben.
In den Medien wurde dazu kolportiert, dass niemand Rückersatzpflicht zu leisten hätte, dessen monatliches Einkommen unter Euro 1.500,- liege.
Nun stellt sich heraus, dass dieses Versprechen nicht eingehalten wird: Der Regress wird nämlich nun auch vorgeschrieben, wenn zwar das monatliche Durchschnittseinkommen unter Euro 1.500,- liegt, das Einkommen in einem konkreten Monat aber die genannte Summe überschreitet  - etwa wegen Bezugs einer Sonderzahlung. Hier wird nun - entgegen anderslautenden Ankündigungen - für den konkreten Monat der Rückersatz verlangt.
Menschen, die im Jahresschnitt weniger als Euro 1.500,- monatlich zur Verfügung haben, sind durch die Regresspflicht unverhältnismäßig belastet. Gerade die Sonderzahlung dient diesen Menschen meist zur Abdeckung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen und darf nicht zu einer Rückersatzpflicht in dem konkreten Monat führen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich sicherzustellen, dass Eltern und Kinder von Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung nicht zum Rückersatz verpflichtet werden, wenn ihr monatliches Einkommen im Jahresdurchschnitt den Betrag von Euro 1.500,- unterschreitet.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)