LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 782/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Diversität in der Landesgesetzgebung


zu:


  • 782/1,
    Diversität in der Landesgesetzgebung (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in

seiner Sitzung

vom
11.10.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die steirische Bevölkerung ist seit jeher vielfältig und von Menschen unterschiedlichen Geschlechts und Alters, unterschiedlicher sexueller Orientierung, sozialer und ethnischer Herkunft, unterschiedlicher Religionen, Behinderungen etc. geprägt. Eine der wohl größten Herausforderungen der Politik besteht darin, dieser gesellschaftlichen Heterogenität durch die Gestaltung adäquater Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
 
In diesem Zusammenhang ist die von Staatssekretär Sebastian Kurz unlängst erhobene Forderung nach einem "Generationen-Scan" zu sehen, mittels dessen die Auswirkungen von Gesetzen auf die nächste Generation, insbesondere hinsichtlich ihrer finanziellen Folgewirkungen, geprüft und transparent gemacht werden sollen. Ähnlich wie bestehende Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel den Bedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, etwa Gender Mainstreaming oder Forderungen nach einer Kindergerechtigkeitsprüfung politischer Entscheidungen, hat er damit ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal im Blickfeld. Derartige Vorhaben vernachlässigen allerdings, dass "Vielfalt" alle Menschen betrifft und diese im Sinn eines umfassend diversitätsorientierten Zugangs, wie er auch der "Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" zugrunde liegt, bei allen politischen Strategien und Planungen mitzudenken und proaktiv einzubeziehen ist.
 
In seiner gesetzgebenden Funktion ist der Landtag Steiermark für die Gestaltung des rechtlichen Rahmens für das Zusammenleben der Menschen in der Steiermark zuständig und trägt damit die Verantwortung, dem gesellschaftlichen Pluralismus auch in den Normen gerecht zu werden (siehe auch Novellierungen des Leichenbestattungsgesetzes und des Feuerwehrgesetzes). "Diversität in der Gesetzgebung" ist eine Strategie, um die systematische Einbeziehung der Vielfalt der Bevölkerung bereits in der Entstehungsphase von Gesetzen sicherzustellen. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass ein- und dieselbe gesetzliche Regelung unterschiedliche - benachteiligende oder bevorzugende - Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen haben kann. Diesen Blickwinkel gilt es in das rechtliche Regelwerk einzubeziehen. Die Beachtung unterschiedlicher, auch finanzieller Auswirkungen auf die Bevölkerung in ihrer Vielfalt spart Ressourcen in budgetärer und zeitlicher Hinsicht. Zusätzliche Regelungen für einzelne Bevölkerungsgruppen, Folgekosten, die durch den nachträglichen Abbau von Barrieren und Diskriminierungen entstehen, sowie jeweils zielgruppenspezifische Prüfverfahren etc. können damit reduziert werden. In diesem Sinn hat "Diversität in der Legistik" durch die Integration einer diversitätsorientierten Perspektive bereits in der Gesetzeswerdung präventiven und qualitätssichernden Charakter, von dem alle Menschen profitieren.
 
Auch im internationalen Vergleich würde die Steiermark mit "Diversität in der Gesetzgebung" einen neuen Weg beschreiten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Um die Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bereits in der Erarbeitung neuer Gesetze zu berücksichtigen (Diversity Mainstreaming)

bekennt sich

1. der Landtag Steiermark dazu, im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz künftig die Grundsätze der Diversität zu berücksichtigen

und wird

2. die Landesregierung aufgefordert, die Grundsätze der Diversität als Grundhaltung in das Legisitische Handbuch des Landes Steiermark aufzunehmen.