Der Ausschuss "Daseinsvorsorge" hat in seinen Sitzungen vom 31.05.2011 und 11.10.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Daseinsvorsorge vom 31.05.2011 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 489/1, betreffend Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner und Ingrid Lechner-Sonnek haben am 6. Mai 2011 an den Ausschuss für Daseinsvorsorge einen Selbstständigen Antrag betreffend Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom eingebracht. Im Zuge der Behandlung des Stückes in der Ausschusssitzung am 31. Mai 2011 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zum Geschäftsstück zu ersuchen, wobei in dieser Stellungnahme aufgelistet werden soll, welche Ökostromanbieter derzeit am Markt sind, wie sich deren Kostensituation darstellt bzw. wie sich deren Kostensituation im Falle der Umstellung auf Ökostrom (wie im Antrag vorgesehen) verändern würde.
Der Antrag wurde den Regierungsmitgliedern Landeshauptmann Mag. Voves, 2. Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser, Landesrat Dr. Buchmann, Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder, Landesrat Dr. Kurzmann und Landesrat Seitinger zugewiesen. Mit Schreiben der Landesamtsdirektion vom 6. Juni 2011 wurde der Antrag der Abteilung 2 - Zentrale Dienste mit dem Auftrag zur federführenden weiteren Bearbeitung (Koordination eines gemeinsamen Regierungssitzungsantrages mit Landtagsvorlage unter Einbindung der angegebenen Ressorts) übermittelt.
Ressort Landeshauptmann Mag. Voves
Stellungnahme der Abteilung 2 - Zentrale Dienste:
Die in den Verwaltungsbereich der Abteilung 2 - Zentrale Dienste fallenden Gebäude (Dienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen und ABB Steiermark sowie Landeswohnhäuser) werden von der LIG - LandesimmobilienGmbH Steiermark kaufmännisch und bautechnisch betreut. Die LIG wurde daher um fachliche Stellungnahme mit dem Ersuchen um Darlegung ersucht,
· inwieweit und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, alle Landesgebäude und Gebäude der LIG mit Ökostrom von zertifizierten, unabhängigen Ökostromanbietern zu versorgen,
· welche Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs aus Sicht der LIG bisher umgesetzt bzw. geplant sind sowie - in Entsprechung der im Ausschuss gestellten ergänzenden Anfrage
· welche Ökostromanbieter derzeit am Markt sind und wie sich die Kostensituation im Falle der Umstellung auf Ökostrom verändern würde.
Die LIG hat dazu mitgeteilt:
· "Ökostromanbieter:
Derzeit gibt es am österreichischen Markt nur drei reine Ökostromanbieter, die das österreichische Umweltzeichen aufweisen, und diese sind:
die "Ökostrom Vertriebs GmbH" aus 1060 Wien
die "Naturkraft Energievertriebsgesellschaft mbH" aus 1100 Wien
die "AEE Naturstrom Vertrieb GmbH" aus 9640 Kötschach
· Wechsel zu oben angeführte Ökostromanbieter:
Derzeit ist ein Wechsel erst mit 1.1.2013 möglich, da bis zu diesem Datum aus finanztechnischen Überlegungen (günstige Börsensituation) bereits Stromlieferverträge abgeschlossen worden sind. Des Weiteren sind die vorgegebenen Wechselfristen des e-control einzuhalten.
· Kostensituation im Falle der Umstellung auf Versorgung durch die oben angeführten Ökostromanbieter:
Im Durchschnitt ist mit einer Kostensteigerung von 2 % bis 3 % (je nach Ökostromanbieter) zu rechnen.
Für die von der LIG verwalteten Gebäude würde dies bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 17 GWh jährliche Mehrkosten von ca. € 74.000,-- (inkl. MwSt.) ergeben.
· Derzeitige Versorgung
Der größte Teil (ca. 90 %) der von der LIG verwalteten Gebäude wird durch die Energie Steiermark und die Energie Graz versorgt.
Entsprechend den Stromkennzeichnungen gemäß ElWOG § 82 fallen bei der Stromproduktion bei diesen Versorgern keine CO2-Emissionen und kein radioaktiver Abfall an.
· Maßnahmen zur Reduktion des Strombedarfs:
Im Rahmen der der LIG zur Verfügung gestellten Budgetmittel wurden und werden z.B. energieeffiziente Beleuchtungen, sensorgesteuerte Beleuchtungen (Bewegungsmelder) und energieeffiziente Pumpensysteme eingesetzt bzw. bestehende Systeme entsprechend erneuert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbeziehung der Nutzer und Betreiber in Bezug auf effizienten Umgang mit Energie.
Von der LIG wird natürlich auf die Versorgung aller Objekte mit Ökostrom großer Wert gelegt, bereits bei der EU-weiten Stromausschreibung für die Stromlieferungen ab 01.01.2009 wurde für die Ermittlung des Bestbieters die Lieferung von Ökostrom mit 5 % Gewichtung bewertet. Somit konnten Ökostromanbieter entsprechend für die Vergabe bewertet werden.
Die Problematik für die Versorgung aller von der LIG verwalteten Gebäude mit Ökostrom liegt eher darin, dass das derzeitige Kontingent für Ökostrom in Summe beschränkt ist, das heißt, dass ja nicht nur die Gebäude der LIG sondern auch alle anderen Stromkunden mit Ökostrom versorgt werden sollen. Ob somit das derzeitige Kontingent an Ökostrom für alle Stromkunden ausreichend vorhanden ist, ist eher zu bezweifeln.
Durch das Land und die LIG werden in Punkto Reduzierung des Energieverbrauchs (Strom und Wärme) nicht nur energiesparende Technologien bzw. Sanierungen umgesetzt, sondern auch recht beachtenswerte Wettbewerbe und Nutzerschulungen in Bezug auf verantwortungsvollen Umgang mit Energie umgesetzt. Diese Maßnahmen der Nutzerschulungen können dann ja auch von den Teilnehmern im privaten Bereich umgesetzt werden."
Im Bereich ihrer Beschaffungszuständigkeit ist die A2-Zentrale Dienste bemüht, den Stromverbrauch möglichst gering zu halten. So werden z.B. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Geschirrspüler ausschließlich in der Energieeffizienzklasse A++ angeschafft. Die Installation von Klimaanlagen wird grundsätzlich vermieden. Bei Hitzeproblemen wird vorerst versucht, durch geeignete andere Maßnahmen (Beschattung, Anleitung zu richtigem Lüftungsverhalten - findet sich im Intranet) Abhilfe zu schaffen. Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen werden im Bedarfsfall ausschließlich Anlagen mit kontrollierter Lüftung vorgesehen.
Ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauchs in den Dienststellen kann durch das individuelle Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer geleistet werden. Mit dem Ziel, dieses Nutzerverhalten positiv zu beeinflussen, wurde für Verwaltungsdienststellen des Landes von August bis Juli 2010 ein Energiesparwettbewerb durchgeführt. Die Projektleitung und federführende Administration lag bei der A2-Zentrale Dienste, darüber hinaus wurde der Wettbewerb von der LIG Steiermark, der Energieagentur Graz und dem Internationalen Forschungszentrum (IFZ) als Partner von klima:aktiv betreut, weiters einbezogen waren die Klimaschutzkoordinatorin und der Energiebeauftragte des Landes.
Die Teilnahme am Wettbewerb war freiwillig, insgesamt haben knapp 50 Organisationseinheiten (Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen, Dienststellen der Agrarbezirksbehörde Steiermark, Gruppen, Abteilungen und Fachabteilungen des Amtes) mit insgesamt 2250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgemacht.
Ziel war es, innerhalb dieses Zeitraumes möglichst viel Energie (Strom und Wärme) vorwiegend durch energiebewusstes Verhalten der Gebäudenutzer einzusparen. Maßgeblich für den Erfolg in diesem Wettbewerb war daher das Verhalten jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters. Dazu gehören z.B. das Lichtabdrehen bei Verlassen der Büros oder ausreichend Tageslicht, das Ausschalten von Bürogeräten am Abend oder bei längerer Abwesenheit und ein richtiges und effizientes Lüften bei Heizbetrieb.
Landesweit wurden im Zuge des Wettbewerbs 224.100 kWh Strom und 443.400 kWh Wärme eingespart. Dies entspricht einem Jahresstromverbrauch von 49 Drei-Personen-Haushalten und einem Jahres-Wärmebedarf von 40 Wohnhäusern mit 120 m2 Wohnfläche. Die damit verbundene CO2-Reduktion beträgt rd. 153.000 kg. Die erreichte durchschnittliche Einsparung in der Kategorie Strom betrug 10%, in der Kategorie Wärme 9 %. Die Preisträger in den einzelnen Kategorien erreichten das Mehrfache dieses Einsparungswertes. Alle Informationen zum Energiesparwettbewerb sind im Internet unter http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11332727/8535/ abrufbar.
Zurzeit erfolgt eine Evaluierung der Energieverbrauchsentwicklung für den Zeitraum nach dem Wettbewerb, also von August 2010 bis Juli 2011. Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Energieverbrauch in vielen Dienststellen, die am Wettbewerb teilgenommen haben, wesentlich unter dem Verbrauch vor dem Wettbewerb liegt. Es zeigt sich somit, dass sich das Nutzerverhalten, initiiert durch den Wettbewerb, grundsätzlich positiv verändert hat. Derzeit wird nach dem Muster dieses Wettbewerbes ein Wettbewerb für die Berufsschulen des Landes durchgeführt. Aufgrund des Erfolges des Wettbewerbes 2009/2010 ist geplant, in absehbarer Zeit einen neuerlichen Wettbewerb für Verwaltungsdienststellen durchzuführen.
Ressort Landesrat Seitinger
Stellungnahme der Fachabteilung 6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen:
"In unserer Fachabteilung sowie in den nachgeordneten Dienststellen (Lehr- und Versuchsbetriebe der Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen) wird großer Wert auf energiesparende Maßnahmen sowie auf die Reduktion von Stromverbrauch gelegt und immer wieder darauf hingewiesen.
Es wird ebenfalls befürwortet, die Versorgung sämtlicher Gebäude mit Ökostrom zu forcieren, wobei aufgrund einer allfälligen Verteuerung die Budget-Erfordernisse möglicherweise angepasst werden müssten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass mit einer einzigen Ausnahme (Alt-Grottenhof wegen der Stadtnähe mit Fernwärme) alle Lehr- und Versuchsbetriebe mit Nahwärme aus Biomasseheizungen versorgt werden."
Stellungnahme der Fachabteilung 10B - Landwirtschaftliches Versuchszentrum:
"Die von der FA10B genutzten Gebäude und Anlagen werden auf der Grundlage von mittelfristigen Stromlieferverträgen, die von der LIG Steiermark verhandelt und abgeschlossen worden sind, stromversorgt.
Am Standort Haidegg erfolgt die Stromlieferung durch die Energie Steiermark (lt. Bestätigung dieses Unternehmens zu 100 % mit Strom aus erneuerbarer Energie), am Standort Wies durch das E-Werk Sigl (aktuelle Zusammensetzung: 91,27 % Wasserkraft, 3,8 % Windenergie, 4,93 % sonstige Ökoenergie).
Der Gesamtjahresverbrauch der FA10B beträgt rd. 410 MWh.
Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass energieeffiziente Beleuchtungen und technische Anlagen sowie nach Möglichkeit sensorgesteuerte Beleuchtungen verwendet werden."
Stellungnahme der Fachabteilung 10C - Forstwesen (Forstdirektion):
"Die FA10C ist in einem Privathaus als Mieter untergebracht und wird mit Fernwärme versorgt. Hier hat die Forstabteilung keinen Einfluss auf die Energieversorgung. Allerdings konnte im Rahmen des Energiesparwettbewerbs des Landes die FA10C - Forstwesen mit einer Einsparung von rd. 32 % den Sieg erringen. Dies hat uns gezeigt, dass mit oftmals geringem Aufwand (z.B. Zeitschaltuhren bei Druckern und Kopierern) große Einspareffekte erzielt werden konnten.
Bei den Stmk. Landesforsten werden zahlreiche kleine Wohnhäuser (Wohnungen für Jäger und Förster) mit Brennholz beheizt. In größeren Gebäuden werden zunehmend - je nach verfügbaren finanziellen Mitteln - die Heizanlagen auf Hackschnitzelheizung umgerüstet. Gleichzeitig erfolgen auch Sanierungen von Fenster und Türen sowie verschiedene Maßnahmen zur Erreichung des Vollwärmeschutzes. So wurden in den letzten Jahren acht Gebäude von Ölfeuerung auf erneuerbare Energieträger wie Hackschnitzel- oder Pelletsheizung umgestellt.
Bei den Steir. Landesforstgärten werden die nunmehr fünf Wohn- bzw. Bürogebäude teils mit Holz und teils mit Strom beheizt. Größenteils ist die Umstellung von Strom- auf Hackschnitzel- bzw. Pelletsheizung bereits erfolgt bzw. ist die Umstellung in nächster Zeit zu erwarten. Gleichzeitig wurden mit Ausnahme des neu erworbenen Gebäudes bei allen Gebäuden die möglichen Maßnahmen getroffen, um einen Vollwärmeschutz zu erreichen.
Grundsätzlich begrüßt die Landesforstdirektion die Initiative, alle Gebäude des Landes Steiermark mit Ökostrom zu versorgen. Es werden auch alle Maßnahmen unterstützt, um die Energiegewinnung aus Biomasse zu steigern. Die Steiermark nimmt bei der Nutzung von erneuerbaren Energieformen wie Wasserkraft, Biomasse und Sonne europaweit eine Vorreiterrolle ein. Der Anteil erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch liegt derzeit bei 25 %. Das Bundesamt für Wald und Forschung hat in einem ersten Zwischenbericht zu einer Holz- und Biomassestudie bestätigt, dass bis zum Jahre 2020 mit einem nachhaltigen Zusatzpotential an Holzbiomasse von mindestens 4,2 Millionen Erntefestmeter/Jahr zu rechnen ist. Auf die Steiermark - das waldreichste Bundesland - entfallen hiervon sicherlich 1 bis 1,2 Millionen Festmeter. Neben dem Stammholz fällt zusätzlich Biomasse in den Ästen, Stöcken, Wipfeln an, wobei jedoch bei der Entnahme sehr auf die ökologische Verträglichkeit geachtet werden muss. Das Forschungszentrum berücksichtigt bei dieser Studie auch die Realisierbarkeit der Mehrnutzung, die durch technische Gegebenheiten, Geländegestaltung aber auch Einschränkungen durch Schutzgebiete und die Wirtschaftlichkeit bestimmt wird. Es wird daher nicht jene Masse als verfügbar angesehen, die aus der Differenz zwischen dem jährlichen Zuwachs und der jährlichen Entnahme entsteht.
Bei der Erzeugung von Ökostrom ist auch darauf zu achten, dass die bestehenden Möglichkeiten wie Kleinwasserkraftwerke, Windräder u.Ä. im Einklang mit der Natur umgesetzt werden können. Möglichkeiten, die Wasserkraft auszunutzen, bestünden beispielsweise auch bei den Stmk.Landesforsten außerhalb des Nationalparks Gesäuse."
Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder
Stellungnahme der Fachabteilung 8A - Sanitätsrecht und Krankenanstalten:
"Unter Bedachtnahme auf die im Selbstständigen Antrag vom 6.5.2011 (EZ 489/1) herangezogene Begründung, die Sachlage angesichts der Atomkatastrophe in Japan neu zu überdenken, wurde trotz der fundierten und nachvollziehbaren Stellungnahnen neuerlich an die Rechtsträger der Krankenanstalten mit dem Ersuchen herangetreten, ob sich eine geänderte Situation in Bezug auf oa. Gegenstand darzustellen vermag.
Die Rechtsträger der öffentlichen Krankenanstalten sowie der Ordensspitäler haben eine gleichbleibende Versorgungssituation wie im Jahr 2009 bekanntgegeben, wobei hinsichtlich der zu erwartenden Mehrkosten eventueller Förderungsregelungen oder bestehender Verträge auf die Stellungnahme EZ 2121 aus der XV.Legislaturperiode verwiesen wird.
Informiert werden kann zusätzlich darüber, dass seitens der KAGES ein Projekt zur Steigerung der Energieeffizienz betrieben wird, um den durch den medizinischen Fortschritt sich ergebenden Stromverbrauch zu reduzieren. Zielvorgabe dabei ist eine dreiprozentige Einsparung für das Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010.
Wiederholt muss aber darauf verwiesen werden, dass die Ordensspitäler privatrechtliche Unternehmen sind, deren unternehmerische Entscheidungen unabhängig von den Vorgaben des Landes getroffen werden, da weder eine Beteiligung noch eine Beherrschung durch das Land Steiermark vorliegt. Die Fachabteilung 8A hat diesen Krankenanstaltenträgern jedoch die Beschlussfassung vom Land Steiermark Nr. 1557 vom 9.7.2009 übermittelt und die Rechtsträger ersucht, in ihrer Entscheidungsfindung Wirtschaftlichkeit und Ökologie im Interesse und zugunsten der Umwelt insbesondere im Hinblick auf künftige Generationen abzuwägen."
Ressort 2. Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser und Landesrätin Mag.a Edlinger Ploder
Stellungnahme der Fachabteilung 11B - Soziale Betriebe Land Steiermark (Ressort 2. Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser [Jugendwohlfahrts- und Behindertenbetriebe] und Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder [Landesaltenpflegezentren]):
"Da sich sämtliche Gebäude der Fachabteilung 11B - Soziale Betriebe Land Steiermark im Eigentum der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) befinden, von dieser auch verwaltet und somit auch die Stromlieferverträge von der LIG abgeschlossen werden, kann die FA11B mangels Zuständigkeit keine eigene Stellungnahme abgeben."
Die Fachabteilung 11B verweist in ihrer Stellungnahme weiters auf die von der LIG eingeholte diesbezügliche Stellungnahme, die im Wesentlichen ident mit der Stellungnahme der LIG zum gegenständlichen Antrag an die Abteilung 2 ist\; diese ist am Beginn des gegenständlichen Berichtes wiedergegeben.
Ressort 2. Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser
Stellungnahme der Fachabteilung 17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten:
"Als ‚Ökostrom‘ wird im Allgemeinen Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezeichnet, in erster Linie aus Wasserkraft, Biomasse, Windkraft, Sonnenenergie (in der Reihenfolge ihrer derzeitigen Bedeutung) und einigen anderen erneuerbaren Energieträgern wie Geothermie, die jedoch eine untergeordnete Rolle spielen. Mit der Liberalisierung des Strommarktes in Europa und in Österreich (ab Oktober 2001) wird Ökostrom auch explizit am Markt angeboten und muss seitens der Stromversorgungsunternehmen beziehungsweise Verteilnetzbetreiber als solcher auch gekennzeichnet werden. Die bisherige Kennzeichnung war umstritten, weil nicht vollständig transparent. Wenn Unternehmen, die Strom bereitstellen, aus mehreren Bezugsquellen den Strom beziehen und diesen teilweise (entsprechend den Bezugsquellen) richtigerweise als Ökostrom bezeichneten, war für die EndabnehmerInnen jedoch nicht nachvollziehbar, ob sie tatsächlich Ökostrom beziehen.
Entsprechend dem kürzlich beschlossenen Ökostromgesetz 2012 hat demgegenüber der Herkunftsnachweis jetzt folgende Angaben zu umfassen:
· die Menge der erzeugten elektrischen Energie\;
· die Art und die Engpassleistung der Anlage\;
· den Zeitraum und den Ort der Erzeugung\;
· die eingesetzten Energieträger\;
· Art und Umfang von Investitionsbeihilfen\;
· Art und Umfang etwaiger weiterer Förderungen\;
. Datum der Inbetriebnahme der Anlage\;
. Ausstellungsdatum und eindeutige Kennnummer.
Die Betreiber der Ökostromanlagen sowie die Stromhändler, die elektrische Energie aus Anlagen als Ökostrom einem anderen Stromhändler oder der Ökostromabwicklungsstelle veräußern, sind über Verlangen des Käufers verpflichtet, die der verkauften Menge entsprechenden Herkunftsnachweise (mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung) kostenlos und nachweislich diesem Käufer zu überlassen.
Waren die Bezugsquellen für Ökostrom zu Beginn der Liberalisierung des Strommarktes noch auf einige wenige beschränkt, so kann Ökostrom mittlerweile von einer größeren Zahl von Unternehmen bezogen werden. Dies lässt sich zum Beispiel im Tarifrechner der E-Control, www.e-control.at nachvollziehen. Die noch vor wenigen Jahren oft geführte Argumentation, dass es kaum Ökostromanbieter gäbe und dieser Umstand auf Grund des mangelnden Wettbewerbs preistreibend sei, ist heute so nicht mehr gültig.
Eine - wenn auch geringere - Preisdifferenz besteht heute nach wie vor, da Ökostrom, insbesondere solcher aus Fotovoltaikanlagen, aber auch aus anderen Anlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden wie Windkraft, Biomasse, Kraftwärmekopplung, etc. höhere Entstehungskosten aufweist als Strom aus kalorischen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken oder Kraftwärmekopplungsanlagen. Eine Ausnahme bildet Strom aus Großwasserkraftwerken, die zum Großteil abgeschrieben sind und konkurrenzfähige Tarife anbieten können.
Angemerkt sei auch, dass der Energieanteil des Strompreises etwa ein Drittel des Strompreises (für die EndverbraucherInnen) ausmacht, die übrigen zwei Drittel entfallen auf Kosten für die Weiterleitung des Stroms und die Verteilung, auf Steuern und andere Tarifbestandteile.
Nicht wenige Gebietskörperschaften in anderen Bundesländern haben bereits die Entscheidung gefällt, im Sinne einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik in Zukunft ausschließlich Ökostrom zu beziehen und damit einen Beitrag zur Entwicklung der Ökostromproduktion selbst, der damit verbundenen Technologien und letztlich zur Senkung der Gestehungskosten von Ökostrom zu leisten. Auch die Energiestrategie 2025 des Landes Steiermark bringt zum Ausdruck, dass die Verwendung von Ökostrom dem bisherigen "konventionellen" Strombezug vorzuziehen ist.
Im Gegensatz zur durchaus vorhandenen allmählichen Reduktion des Energieeinsatzes für die Wärmebereitstellung der Landesgebäude sowie der Gebäude der KAGes und der LIG steigt der Strombedarf ständig. An eine Reduktion des Strombezuges durch Einsparungsmaßnahmen sowie auch effizienter Verwendung des Stroms (zum Beispiel durch Strom sparende Geräte) ist demnach ein dringendes Gebot. Hierzu wurde im Rahmen eines Wettbewerbes von verschiedenen Dienststellen im Jahre 2010 ein erster sehr positiver Ansatz gefunden, bei dem der Nachweis geführt werden konnte, dass bei entsprechendem Verhalten der StrombezieherInnen Einsparungen in der Größenordnung von 10 bis 20 Prozent, in Einzelfällen auch darüber hinaus flächendeckend möglich sein sollten. Es besteht die Absicht, diese Aktion weiterzuführen und damit weitere Einsparungen zu lukrieren. Die angestrebte Senkung des Strombedarfs bildet die wichtigste Grundlage zum Einsatz von Ökostrom, da mit einer entsprechenden Einsparung die anfallenden Mehrkosten von Ökostrom durchaus zu kompensieren sind beziehungswiese darüber hinaus mittelfristig die Kombination aus Ökostrombezug und Einsparung durchaus kostensenkend sein kann."
Ressort Landesrat Dr. Buchmann
Stellungnahme der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation:
"Zum Selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 489/1, der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek vom 6.5.2011 betreffend "Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom" darf seitens der Abteilung 14 folgende Stellungnahme abgegeben werden, wobei bemerkt werden darf, dass gegenüber der seinerzeitigen Äußerung des Wirtschaftsressorts vom 9.7.2008 (enthalten im RSB vom 15.12.2008, GZ: A14-14-1/2008-401 bzw. do. GZ: A2-02.20-14/2006-14) nahezu keine Änderung eingetreten ist:
Seitens des Wirtschaftsressorts ist eine Einflussnahme auf die künftige Versorgung von Krankenhäusern und Landesgebäuden mit Ökostrom nach der derzeit gültigen Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eingeschränkt nur über die Innofinanz - Steiermärkische Forschungs- und EntwicklungsförderungsgmbH, eine Tochtergesellschaft der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH (SFG), möglich.
Die derzeit 32 Impulszentren der Steiermark haben aus Energiesparüberlegungen unterschiedliche Energiesysteme für Heizung bzw. Kühlung zum Einsatz gebracht.
Dabei werden konkrete Demonstrationsobjekte, wie beispielsweise in Gebäuden integrierte Photovoltaikelemente oder innovative und umweltfreundliche Kühlungssysteme bewusst in den steirischen Impulszentren eingesetzt. Damit leisten die Impulszentren einen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen auch innovativen steirischen Entwicklungen öffentliche Aufmerksamkeit.
Beispielhaft können die Impulszentren in Zeltweg und Graz-West angeführt werden. Das Bestreben des Holzinnovationszentrums in Zeltweg lag von Anbeginn an in der Installation einer zukunftsfähigen und zum Werkstoff Holz passenden Energieversorgung für die Ansiedlungsunternehmen. Mit der Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerkes konnten Synergieeffekte durch die Produktion von Ökostrom und eigener Wärme bzw. Abwärme (die von den Betrieben erzeugt wird) erzielt werden und die Bevölkerung der Region mit umweltfreundlichem Strom versorgt werden.
Hingegen wird im Impulszentrum Graz-West die Heizungs- und Klimatechnikfrage durch eine Betonkernkühlung bzw. durch Erdwärme gelöst, wobei die Verteilung von Heizung und Kühlung über dasselbe Rohrnetz erfolgt.
Darüber hinaus leisten die Impulszentren Lebring, Grambach, Graz-West und Liezen durch die dortigen E-Tankstellen einen Beitrag zur Bereitstellung von "Green Energy": Elektrofahrräder, E-Motorroller und Autos mit Elektroantrieb können hier gratis Strom tanken.
Weiters ist die Innofinanz mit der Ökostrom-AG eine enge Zusammenarbeit in der Abwicklung dieser Thematik eingegangen. Einerseits speisen Photovoltaik-Anlagen in Radkersburg, Mureck, Auersbach und Liezen Strom ins Netz über die Ökostrom-AG ein, andererseits sind diese Zentren derzeit auch Ökostrombezieher. Weiters werden von der Innofinanz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern zur Ökostromthematik Vorträge und Ausstellungen durchgeführt und tragen somit zur Bewusstseinsbildung im Ökostrombereich bzw. der Versorgung mit Strom aus nachhaltigen Energieträgern bei."
Ressort Landesrat Dr. Kurzmann
Stellungnahme der Fachabteilung 18C - Straßenerhaltungsdienst:
"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.6.2011 über die Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom (Selbstständiger Antrag § 21 GeoLT vom 6.5.2011) können wir Ihnen nachstehende Stellungnahme für die von der FA18C-STED verwalteten Gebäude und Anlagen übermitteln:
· Derzeitige Versorgung
Die Versorgung der Anlagen der Fachabteilung 18C-STED erfolgt zum überwiegenden Teil (ca. 90 %) durch die Energie Steiermark und die Energie Graz (Vertrag durch Landesimmobilien-Gesellschaft).
Die Versorgung der verbleibenden Anlagen erfolgt durch eine Vielzahl regionaler Energieversorger.
Zum bestehenden Stromliefervertrag mit der Energie Steiermark wurde vereinbart, dass die Versorgung zu 100 % mit Ökostrom erfolgt.
· Maßnahmen zur Reduktion des Strombedarfs:
Im Rahmen der der FA18C-STED zur Verfügung gestellten Budgetmittel wurden und werden laufend Anpassungen sämtlicher Beleuchtungssysteme und elektrischer Anlagen durchgeführt (energieeffiziente Beleuchtungskörper, Umrüstung der Ampelanlagen auf LED-Basis etc.).
· Ökostromanbieter:
Bei einer Vergabe an reine Ökostromanbieter ist zu prüfen, ob diese den Gesamtbedarf zur Verfügung stellen können (Ausfallssicherung).
Die Umstellung auf reine Ökostromanbieter ist sicherlich mit Mehrkosten verbunden. Die Höhe der Kostensteigerung ist von Seiten der Fachabteilung 18C-STED derzeit nicht abschätzbar.
· Wechsel zu Ökostromanbietern:
Ein Wechsel zu einem reinen Ökostromanbieter, der das österreichische Umweltzeichen aufweist, kann im Falle der Energie Steiermark erst ab 2014 erfolgen."
Stellungnahme der Fachabteilung 18E - Verkehrsrecht:
"Die Steiermärkischen Landesbahnen sind als Verkehrsunternehmen natürlich nicht nur bestrebt, ihren Energiebedarf möglichst gering zu halten, sondern auch bei der Deckung dieses Bedarfs ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die STLB haben sich aus wirtschaftlichen Gründen an die Stromlieferverträge der Landesimmobilien-Gesellschaft angehängt, können aber dennoch den meisten Strombedarf über jeweils regionale Anbieter abdecken. Darüber hinaus wird der überwiegende Bedarf an Bahnstrom von den Österreichischen Bundesbahnen bezogen, welche diesen zum Großteil aus eigenen Wasserkraftwerken gewinnen. Die Stromversorgungen der Kundeneinrichtungen wie Beleuchtungen und Haltewunschanzeiger u. dgl. wird oftmals durch an den Haltestellen platzierte eigene kleine Solaranlagen gesichert.
Um die Gesamtenergiebilanz verbessern zu können, wird im Rahmen von Um- und Ausbauvorhaben der Gebäude größter Wert auf Wärmedämmung und Energieeffizienz gelegt. Maßnahmen wie die wärmetechnische Sanierung des Bahnhofsgebäudes Weiz, Umstellung der Heizungsanlage des Betriebsleitungsgebäudes Murau von Ölheizung auf Fernwärme und eine Thermografie mit Erstellung eines Maßnahmenpakets für die Werkstätte in Weiz - um nur einige Vorhaben der letzten Jahre zu erwähnen - zeugen davon."
Der Bericht des Ausschusses für Daseinsvorsorge zum Antrag, Einl.Zahl 489/1, der Abgeordneten Ing.in Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner und Ingrid Lechner-Sonnek, betreffend Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom, wird zur Kenntnis genommen.