LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 763/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Förderungsbericht des Landes Steiermark 2009


zu:


  • 763/1, Förderungsbericht des Landes Steiermark 2009 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.10.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der Landtag Steiermark hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse gefasst, wonach jährlich ein umfassender Bericht über alle durch Beschlüsse des Landtages bzw. der Landesregierung gewährte Förderungen ("Subventionen") zu verfassen ist, der die genauen Summen und die jeweiligen FörderungsempfängerInnen benennt.

Für die Erstellung des Förderungsberichtes 2009 waren von den Dienststellen alle Förderungen bekanntzugeben, durch deren Hingabe das Vermögen des Landes Steiermark geschmälert oder belastet wurde. Die bekannt gegebenen Daten der Dienststellen wurden in der Stabstelle Landesamtsdirektion und Controlling als die für das Förderungscontrolling zuständige Stelle zu einem Gesamtbericht zusammengefasst.
Der beiliegende Förderungsbericht 2009 umfasst somit die von den Dienststellen gemeldeten, im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Er besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Dienststellen und für jede Dienststelle aus zwei Teilen, der "Förderungsbericht-Übersicht" als zusammenfassender Liste aller Förderungsprogramme der Dienststelle (mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm) und dem "Förderungsbericht-Einzelfallausweis" (als Auflistung der einzelnen Förderungsfälle mit Förderungsnehmer/in, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Förderungen insbesondere aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notlagen der FörderungsnehmerInnen oder solche, die auf bestimmte Gesundheitszustände schließen lassen, nicht personenbezogen veröffentlicht werden. Bei Förderungsprogrammen mit ausschließlich solchen Förderungen wird daher im Bericht kein Einzelfallausweis dargestellt (der "Förderungsbericht-Einzelfallausweis" entfällt), einzelne Förderungsfälle innerhalb anderer Programme wurden im Einzelfallausweis anonymisiert.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Förderungsbericht des Landes Steiermark 2009, wird zur Kenntnis genommen.