- 764/1, 1. Verkauf der Restfläche des Grundstückes Nr. 494/1 der EZ 375, GB 66311 Halbenrain im Ausmaß von rund 10.119 m² an Herrn Gerhard Mikl, 8490 Zelting 25, um einen Kaufpreis von € 108.920,--\; 2. Haushaltsmäßige Verrechnung von 50 % des Kaufpreises in der Höhe von € 54.460,-- bei der üpl. VSt 1/749103-0632 und deren Bedeckung (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.10.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Mit Schreiben vom 22. Jänner 2009 hat die Fachabteilung 10B - Landwirtschaftliches Versuchszentrum, im Rahmen der Abverkaufsaktion die im Eigentum des Landes Steiermark stehende Liegenschaft Grundstück Nr. 494/1, EZ 375, GB 66311 Halbenrain im Ausmaß von rund 11.227 m² mit dem darauf befindlichen Gebäude Halbenrain 173 als nicht betriebsnotwendig gemeldet. Für die Errichtung einer Straße wurde eine Teilfläche von 1.108 m² an die Marktgemeinde Halbenrain verkauft, weshalb die zu verkaufende Restfläche des Grundstückes Nr. 494/1 10.119 m² beträgt.
Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Halbenrain liegt das Grundstück im Freiland am östlichen Ende von Halbenrain, es grenzt jedoch an ein Industriegebiet 2 (Betonwerk). Auf der gegenüberliegenden Seite der Südsteirischen Grenzstraße B 69 ist ein Industriegebiet 1 ausgewiesen. Der Flächenwidmungsplan sieht eine Erweiterung des angrenzenden Industrie- und Gewerbegebietes in Richtung des Landesgrundstückes vor. Als mögliche Widmung wäre ein Industriegebiet 2 vorgesehen. Für die im Flächenwidmungsplan vorgesehene Entwicklung von Industriegebiet und der damit einhergehenden Übereinstimmung mit dem Raumordnungsprogramm des Landes Steiermark wird eine Zufahrt an der nordwestlichen Grenze von der Marktgemeinde errichtet.
Im Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Herrn DI Ingo Hengge, Leibnitz, wurde der Verkehrswert pro Quadratmeter als Bauerwartungsland - Gewerbe mit € 10,00 bis € 12,00 errechnet.
Anlässlich einer öffentlichen Interessentensuche ist Herr Gerhard Mikl, Zelting 25, 8490 Bad Radkersburg als Bestbieter mit einem Angebot von € 120.000,-- für die Gesamtfläche von 11.227 m² hervorgegangen. Herr Mikl hat sich bereit erklärt, auch nach Abtrennung der Teilfläche von 1.108 m² die Restfläche von 10.119 m² um einen Kaufpreis von € 108.920,-- erwerben zu wollen.
Zur Absicherung einer allfälligen Wertsteigerung durch eine Änderung der Flächenwidmung wird für 15 Jahre eine 100%ige Nachbesserungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen.
Der gesamte Verkaufserlös wäre bei der üpl. VSt. 2/840008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, bebaute Grundstücke" zu vereinnahmen.
Da diese Liegenschaft im Rahmen der bis zum 30.06.2009 geltenden Abverkaufsaktion für Liegenschaften als nicht betriebsnotwendig gemeldet wurde, könnte der Erlös dieser Liegenschaft zu 50% von der liegenschaftsverwaltenden Fachabteilung 10B für investive Maßnahmen im Betrag von € 54.460,-- verwendet werden.
Nachdem der angebotene Kaufpreis dem festgestellten Verkehrswert laut Gutachten entspricht, wird seitens der Fachabteilung 4A der Verkauf einer Teilfläche der als nicht betriebsnotwendig gemeldeten Liegenschaft befürwortet.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2011.
Der Verkauf der Restfläche des Grundstückes Nr. 494/1 der EZ 375, GB 66311 Halbenrain im Ausmaß von rund 10.119 m² an Herrn Gerhard Mikl, 8490 Zelting 25, um einen Kaufpreis von € 108.920,-- wird genehmigt.