EZ/OZ: 883/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.11.2011, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-275/2011-117; FA 18 A-013.25-2/2009-153
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Schienennachfolgeverkehre – Übertragung der Aufgaben und Mittel
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an das Land Steiermark
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (in Folge BMVIT) wird die Schienennachfolgeverkehre im Rahmen seiner beauftragten Verkehrsdienstverträge mit Eisenbahnunternehmen nicht mehr bestellen und will im Gegenzug die für die Sicherstellung der Schienennachfolgeverkehre notwendigen Mittel ab 1.1.2011 dem Land Steiermark jährlich zur Verfügung stellen. Die Verrechnung der Mittel soll im Rahmen des Bundesbeitrages zum Verkehrsverbund Steiermark zu Gunsten des Landes Steiermark erfolgen. Geregelt soll diese Aufgaben- und Mittelübertragung in einem Sideletter (Nebenabrede) zum Grund- und Finanzierungsvertrag für den Verkehrsverbund Steiermark (GuF) werden.
Für das Land Steiermark wird damit die Möglichkeit geschaffen, die Schienennachfolgeverkehre bedarfsorientiert zu planen und zu bestellen.
Es ist beabsichtigt, die Schienennachfolgeverkehre kostenneutral zu planen. Für das Land Steiermark entstehen daher aus dieser Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. November 2011.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Schienennachfolgeverkehre - Übertragung der Aufgaben und Mittel vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an das Land Steiermark, wird zur Kenntnis genommen.
- Der Landtag Steiermark ermächtigt Herrn Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann, den diesbezüglichen "Sideletter (Nebenabrede) zum Grund- und Finanzierungsvertrag für den Verkehrsverbund Steiermark (GuF)" zu unterzeichnen.