LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 886/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.11.2011, 09:22:56


Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), Anton Lang (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Novelle

Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002

 
Bis zum Jahre 2002 wurden die Nettoerlöse aus Forderungsverkäufen für die Wohnbauförderung verwendet. Mit dem Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002 wurde die Verwendung der Erlöse auch zur Rückzahlung von zur Finanzierung des Landeshaushaltes aufgenommenen Fremdmitteln gestattet. Mit der Neuregelung soll die Verwendung der Erlöse auch für die Teilfinanzierung der Landeshaushalte 2011 und 2012 im Sinne des Landtagsbeschlusses Nr. 127 vom 27.04.2011 ermöglicht werden. Dazu wurden bei der Voranschlagsstelle 2/489038-2454 (2011 € 163 Mio., 2012 € 137 Mio.) entsprechende Einnahmepositionen geschaffen.

Gemäß § 1 des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002 wird die Steiermärkische Landesregierung ermächtigt, Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen an Geldinstitute zum Barwert zu verkaufen. Im § 6 ist für die Mittelverwendung normiert, dass die aus den Forderungsverkäufen lukrierten Mittel zur Rückzahlung von zur Finanzierung des Landeshaushaltes aufgenommenen Fremdmitteln und für die Wohnbauförderung zu verwenden sind. Diese Bestimmung wäre im Sinn des Beschlusses des Landtages Steiermark über die Voranschläge 2011 und 2012 entsprechend anzupassen.

Der § 6 des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002 wird  hinsichtlich der Zweckbestimmung dahingehend geändert, dass die in den Jahren 2011/2012 erzielten Erlöse aus dem Forderungsverkauf zur Teilfinanzierung der Landeshaushalte der Jahre 2011 und 2012 zu verwenden sind. Dem Land entstehen durch diese Novellierung voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Novellierung des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002.


Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), Anton Lang (SPÖ)