EZ/OZ 844/3
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Umwelt
Betreff:
Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
zu:
- 844/1, Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung vom 15.11.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung:
Im April 2009 wurde die Art. 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen im Landtag beschlossen.
In Art. 16 sind Berichtspflichten der Vertragsparteien festgelegt. In den Berichten ist insbesondere darzulegen,
1. in welchem Ausmaß sich der durchschnittliche Heizwärmebedarf sowie die davon abgeleiteten Treibhausgas-Emissionen im geförderten Neubau gegenüber einem Referenzszenario verringert haben\;
2. in welcher Form dem Ziel des Art. 1 Abs. 2 entsprochen wird, insbesondere durch Darstellung diesbezüglicher finanzieller Kennzahlen, wobei eine Vergleichbarkeit der im jeweiligen Berichtsjahr zugesagten Förderungen für Wohnungsneubau und Wohnhaussanierung sichergestellt wird\;
3. in welchem Ausmaß durch die Sanierungsförderung der Heizwärmebedarf sowie die davon abgeleiteten Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebestand verringert werden konnten\;
4. die Aufteilung der geförderten Heizsysteme im Neubau und der Sanierung und die hierdurch realisierten Treibhausgasemissionsreduktionen\;
5. in welchem Maß Heizwärmebedarf und Treibhausgasemissionen bei öffentlichen Gebäuden der Vertragsparteien gegenüber einem Referenzszenario verringert werden konnten (Neubau und Sanierung)\;
6. welche sonstigen Maßnahmen im Sinne des 9. Erwägungsgrundes der Präambel und des Art. 15 gesetzt wurden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die gemäß Art. 16 der 15a-Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen zu erstellenden Berichte auch dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.