Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 05.04.2011 und 06.12.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 05.04.2011 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 405/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"In Österreich sind besonders viele Menschen ehrenamtlich tätig und zeigen damit ihre Bereitschaft, einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander zu leisten.
Ehrenamtlich tätige Menschen tragen unbestritten wesentlich dazu bei, dass wir in einem erfolgreichen Land mit einer hohen Lebensqualität leben. Aufgabe des Staates ist es mithin auch, diese vielfältigen und wertvollen Aktivitäten zugunsten des Gemeinwohles durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen." (Teilzitat Ende).
"Die Landesregierung wurde bereits mit Beschluss Nr. 1417 aufgefordert, zu prüfen, ob für ehrenamtlich Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden kann, dem Landtag jedenfalls darüber zu berichten, und gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten. Leider ging die XV. Gesetzgebungsperiode zu Ende, ohne dass man der Verwirklichung des Beschlusses Nr. 1417 auch nur einen Schritt näher gekommen ist. Die vielen Gründe die für seine Umsetzung sprechen sind auch jetzt, zwei Jahre nach der ursprünglichen Beschlussfassung, noch in vollem Umfang valide. Nachdem das Jahr 2011 auch noch das "Europäische Jahr der Freiwilligkeit" ist, wäre es ein gutes Signal, ehestmöglich der Umsetzung dieser Initiative näherzutreten." (Zitat Ende).
Der (zitierte) Selbständige Antrag enthält folgenden Beschlussantrag (Zitat):
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert
1. zu prüfen, ob für ehrenamtlich Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung, nach Vorbild der in Vorarlberg existierenden "Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ehrenamt", abgeschlossen werden kann, dem Landtag darüber zu berichten, und
2. gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten." (Zitat Ende).
In der Ausschuss-Sitzung des Landtages Steiermark am 5.4.2011 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zu diesem Antrag zu ersuchen.
Parallel zu diesen Bemühungen des Landtags Steiermark anlässlich des Jahres des Ehrenamtes hat sich die Steirische Vereinsplattform mit einem umfangreichen Forderungskatalog an Landeshauptmann Mag. Franz Voves gewandt, der eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Leiters der Abteilung 1, Hofrat Dr. Manfred Lind damit beauftragt hat, diese Forderungen zu sichten, auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und soweit als möglich zu realisieren. Eine der darin enthaltenen Forderungen deckt sich mit dem gegenständlichen Landtagsbeschluss jedoch mit der Abweichung, dass seitens der Steirischen Vereinsplattform eine Versicherung nach dem Vorbild Oberösterreichs angeregt wurde. Es wurde daher mit dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Verbindung aufgenommen und neben dem Vorarlberger auch das Oberösterreichische Modell recherchiert.
Dieses Versicherungsmodell umfasst folgende Parameter:
1. Haftpflicht:
Versichert sind natürliche Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bundesland, die Versicherungsleistung umfasst eine Versicherungssumme von € 2,0 Mio bei einem Selbstbehalt in der Höhe von € 500,--, die Entschädigungsleistungen erfolgen nur subsidiär, die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei ein Jahr prämienfrei gestellt werden kann.
2. Unfall:
Versichert sind natürliche Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bundesland, die Versicherungsleistung umfasst eine Versicherungssumme von € 75.000,-- bei dauernder Invalidität ab einem Invaliditätsgrad ab 25 %, im Todesfall € 10.000,--.
In beiden Versicherungsfällen geht die Schadensmeldung direkt an den Versicherer, sodass ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand des Landes nicht gegeben ist.
Nach Kontaktaufnahme mit steirischen Versicherungsunternehmen wurde von diesen auf der Basis des oben dargestellten oberösterreichischen Versicherungsmodells ein unverbindliches Angebot bzw. eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Prämienhöhe vorgelegt:
Auf Grund der eingegangenen Berechnungen, die eine dreijährige Bindungsfrist vorsehen, kann davon ausgegangen werden, dass mit einem Kostenaufwand von etwa € 120.000.- pro Jahr zu rechnen wäre. Da ein allfälliger Vertrag für die Mindestdauer von 3 Jahren abgeschlossen werden müsste, würde dies eine Haushaltsbelastung von zumindest € 360.000,-- bedeuten. Dazu wird bemerkt, dass der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich wünschenswert wäre, jedoch die Finanzierung im Widerspruch zu den laufenden Sparbemühungen steht, wonach das Land Steiermark im Interesse einer Budgetkonsolidierung bestrebt ist, verzichtbare Leistungen zu streichen oder zu reduzieren und möglichst keine zusätzlichen Verpflichtungen zu übernehmen. Überdies sind im laufenden Doppelbudget 2011/12 im Landesvoranschlag dafür auch keine Finanzmittel eingeplant.
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 405/1, der Abgeordneten Klimt-Weithaler und Dr. Murgg, betreffend Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige im Gemeinwesen, wird zur Kenntnis genommen.