LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 880/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-CERT)


zu:


  • 880/1, Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-CERT) (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 06.12.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
In Österreich gibt es eine Vielzahl an Organisationen und Angeboten im Bereich Erwachsenenbildung.

Da es derzeit keine verbindliche Begriffsbestimmung für Erwachsenenbildung gibt, wurden bisher je nach Definition zwischen 1800 und 3000 Erwachsenenbildungsorganisationen ermittelt. Für die Steiermark wird eine Zahl von 350 bis 400 Institutionen angenommen.

Viele dieser Organisationen verfügen über unterschiedliche Qualitätsmanagement-Systeme und Qualitätssicherungs-Verfahren. Diese stellen eine wesentliche Grundlage für die Individualförderung (z.B. Arbeitnehmerförderungsmittel) seitens der Länder dar. Für potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat diese Vielfalt an Erwachsenenbildungsorganisationen und qualitätssichernden Maßnahmen eine Unüberschaubarkeit hinsichtlich Seriosität und Qualität der Bildungsanbieter zur Folge.

Über ein Bundesland hinausgehende Anbieter müssen sich bei den derzeitigen Regelungen der Individualförderung mehrfach Anerkennungsverfahren unterziehen, was bei Erwachsenenbildungsorganisationen und Verwaltung zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.


Ziel und Inhalt:

Die Länder und der Bund haben zur Problemlösung gemeinsam mit Vertretern von Erwachsenenbildungsorganisationen und von Sozialpartnern sowie mit wissenschaftlicher Unterstützung der Universität Klagenfurt und des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-CERT erarbeitet.

Ziel des Qualitätsrahmens ist es, die österreichweite Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungs-Verfahren in der Erwachsenenbildung zwischen den einzelnen Ländern sowie zwischen Bund und Ländern sicher zu stellen. Weiters soll dieser Qualitätsrahmen mit Hilfe der entwickelten Grundvoraussetzungen eine verbindliche Begriffsbestimmung für Erwachsenenbildungsorganisationen bieten.


Alternativen:

Ohne den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-CERT würde die Unüberschaubarkeit für Bildungsinteressierte in einem stetig wachsenden Erwachsenenbildungsmarkt weiter zunehmen. Darüber hinaus würden Verwaltung und Kosten im Bereich Anerkennungsverfahren als Grundlage für Individualförderung ständig ausgeweitet.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Bund finanziert die Geschäftsstelle. Für die Länder fallen mit Ausnahme der Dienstreisekosten für die Vertreterin oder den Vertreter in der Lenkungsgruppe (vermutlich zweimal jährlich) keine Kosten an.


Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Gerade durch den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-CERT wird Bildungsinteressierten das Finden qualitätsvoller Bildungsmaßnahmen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung erleichtert und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt verbessert, Darüber hinaus können Verwaltungskosten bei Gebietskörperschaften und Erwachsenenbildungseinrichtungen gespart werden.


Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten einen deutlichen Zuwachs an Transparenz und Entscheidungssicherheit für die KonsumentInnen.

Mit dem Qualitätsrahmen "Ö-CERT" wird somit ein Steuerungsinstrument geschaffen, dass es ermöglicht, einen wesentlichen Beitrag zu Qualitätssicherung und Transparenz für Fördergeber, Bildungsinstitutionen und Bildungsinteressierte zu leisten.

Es wird daher empfohlen, dem Abschluss der Art. 15a-Vereinbarung zuzustimmen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. November 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-CERT), wird zur Kenntnis genommen.