LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 901/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird


zu:


  • 901/1,
    Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in

seiner Sitzung

vom
06.12.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Als Teil der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt wurde vereinbart, die gegenwärtige Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden Betreuung, LGBl. Nr. 71/2009, war Teil des Finanzausgleiches 2008 bis 2013 und steht in der derzeit geltenden Fassung nur bis Ende 2013 in Geltung. Ziel der Änderung der Vereinbarung ist die Anpassung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung bis Ende 2014.

Durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung bis Ende 2014 wird das bestehende Fördersystem und damit die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung und Begründung legaler 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse weiter gewährleistet\; die Bedeckung der für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erforderlichen Mittel hat zwischen dem Bund und den Ländern bis Ende 2014 im Verhältnis von 60 % Bund zu 40 % Land zu erfolgen.

Gemäß § 7a Abs. 3 L-VG dürfen Vereinbarungen, die den Landtag binden sollen, nur mit Genehmigung des Landtages abgeschlossen werden. Deshalb bedarf die gegenständliche Vereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der verfassungsmäßigen Zustimmung des Landtages Steiermark.

Die Kundmachung dieser Vereinbarung hat im Landesgesetzblatt Steiermark unter Berufung auf den Genehmigungsbeschluss des Landtages zu erfolgen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, wird genehmigt.