LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 895/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Universalmuseum Joanneum GmbH\; Änderung der Betriebsvereinbarung


zu:


  • 895/1, Universalmuseum Joanneum GmbH\; Änderung der Betriebsvereinbarung (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 06.12.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die Betriebsvereinbarung, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH, wurde vom Landtag Steiermark, mit Beschluss Nr. 888 vom 10. Dezember 2002, genehmigt. Die Betriebsvereinbarung wurde mit Landtagsbeschluss Nr. 741 vom 18. September 2007 dahingehend ergänzt, dass ab dem Jahr 2009 ein zusätzlicher Beitrag für die Vigilanten gewährt wird. Aufgrund dessen, dass sich seit dem Jahr 2003 wesentliche Änderungen im Bereich der Universalmuseum Joanneum GmbH ergeben hatten, war es erforderlich eine Anpassung der Betriebsvereinbarung vorzunehmen, weshalb mit Landtagsbeschluss Nr. 1202 vom 16. September 2008 unter anderem der Vertragspunkt "Finanzierung" geändert wurde.

Nunmehr soll die Betriebsvereinbarung im Vertragspunkt 2. "Finanzierung der übertragenen Aufgaben", aufgrund der mit Budgetbeschluss des Landtages Steiermark vom 27. April 2011, Nr. 127, genehmigten reduzierten Voranschlagsbeträge für die Jahre 2011 und 2012 abgeändert werden. Im Jahr 2011 steht laut Landesvoranschlag ein Gesamtbetrag in der Höhe von € 16.079.300,-- für Gesellschafterzuschüsse an die Universalmuseum Joanneum GmbH zur Verfügung (ausgenommen Zuschüsse für LIG-Anmietungen), im Jahr 2012 sind dafür insgesamt € 13.965.000,-- veranschlagt.

Die Änderungen einschließlich der Kürzungen betreffen den Zuschuss zum laufenden Aufwand der Universalmuseum Joanneum GmbH:

  • Es handelt sich hier um einen Gesamtzuschuss, der sich aus der Zusammenführung der derzeitigen Zuschüsse für den Sach- und Personalaufwand ergibt.
  • Zur Abdeckung der Kosten für laufende Instandhaltungen der Universalmuseum Joanneum GmbH ist im Zuschuss zum laufenden Aufwand jährlich ein Anteil in der Höhe von € 135.000,-- zusätzlich berücksichtigt.
  • Ab 2013 erfolgt eine Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex mit Ausnahme der Fixbeträge für laufende Instandhaltungen und Vigilanten. Zur Finanzierung der Mehrkosten durch Vorrückungen, Beförderungen und dergleichen wird die aus den Personalkosten abzüglich der Fixkosten ermittelte Berechnungsbasis in Höhe von € 8.700.000,-- jährlich zusätzlich um 0,75% erhöht.

Der Zuschuss zur Führung des Kunsthauses Graz im Punkt 2. "Finanzierung der übertragenen Aufgaben" auf Grundlage des Übereinkommens mit der Stadt Graz wird wie bisher in der Höhe von € 2.310.000,-- festgelegt.
Eine Übersicht der Gesellschafterzuschüsse des Landes Steiermark für die Jahre 2010 - 2017 - unter Annahme einer jährlichen Wertanpassung des Zuschusses zum laufenden Aufwand in Höhe von 3,5% ab 2013 - ist der Landtagsvorlage beigelegt (Beilage ./B).

Außer der Änderung im Punkt 2. der gegenständlichen Betriebsvereinbarung sollen gleichzeitig Änderungen bzw. Aktualisierungen insbesondere in den Punkten 3.2., 3.3., 3.4. und 6.2. bzw. in den Punkten 1., 5.2., 7. und 8.2. erfolgen. Mit den betroffenen bzw. zuständigen (Fach-) Abteilungen wurde diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Die erforderlichen Änderungen bzw. Aktualisierungen sind im beiliegenden Entwurf der Betriebsvereinbarung (Beilage ./A) in Fettdruck dargestellt\; alle anderen Punkte der Betriebsvereinbarung bleiben unverändert. Durch die erfolgten Änderungen bzw. Aktualisierungen haben sich auch die ursprünglichen Nummerierungen teilweise geändert.

Mit der Geschäftsführung der Universalmuseum Joanneum GmbH wurde trotz der gekürzten Gesellschafterzuschüsse des Landes Steiermark einvernehmlich festgehalten, dass zeitgerecht, d.h. im Jahr 2013, im Joanneumsviertel ein völlig neu gestaltetes Naturkundemuseum mit stark vergrößerter Ausstellungsfläche eröffnet wird, in dem alle naturwissenschaftlichen Abteilungen des Universalmuseums Joanneum gemeinsam Ausstellungen präsentieren werden.

Die im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Universalmuseum Joanneum GmbH zu ändernde Betriebsvereinbarung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2011. Diesbezüglich hat die Geschäftsführung eine Zustimmungserklärung zur Änderung der Betriebsvereinbarung abgegeben. Der beiliegende Entwurf der Betriebsvereinbarung (Beilage ./A) soll dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Haushaltsmäßig ist im Zusammenhang mit der Änderung der Betriebsvereinbarung folgende Maßnahme zu treffen:
  • Ein Gesamtbetrag von € 3.136.400,-- wird jährlich zur Abdeckung des Zuschusses zur Führung des Kunsthauses sowie zur teilweisen Bedeckung des Zuschusses zum laufenden Aufwand aus dem für Kulturförderungsmaßnahmen zweckgewidmeten Anteil der Einnahmen aus der Landes-Rundfunkabgabe bedeckt. Dieser Betrag entspricht der bisherigen Mittelbindung für die Zuschüsse laut Betriebsvereinbarung.

Die Landesfinanzreferentin hat am 22. November 2011 zugestimmt bzw. eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Änderung der Betriebsvereinbarung, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH, welche der Landtagsvorlage beigelegt ist, wird genehmigt.