EZ/OZ: 956/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.12.2011, 09:45:42
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Massive Eingriffe in das Europaschutzgebiet Nr. 27 "Lafnitztal – Neudauer Teiche"
In der Stellungnahme zu einem Grünen Antrag betreffend Biodiversität ist zu lesen:
"Mit den in dieser Übersicht dargestellten Aktivitäten der FA13C zum Erhalt der biologischen Vielfalt wird demonstriert, dass die Steiermark im Rahmen des Naturschutzes ihre Aufgaben im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wahrnimmt und das 2010-Ziel - Eindämmung des Rückganges der biologischen Vielfalt - als Priorität behandelt. Der Schutz und der Erhalt von Arten und Lebensräumen in und außerhalb von Schutzgebieten sowie die Einrichtung von Biotopverbundsystemen und die Zusammenarbeit mit Nachbarländern und -staaten haben einen zentralen Platz in der Arbeit der Naturschutzabteilung des Landes."
Aus einer Untersuchung des Europaschutzgebietes Nr. 27 "Lafnitztal - Neudauer Teiche - Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland" durch das Technische Büro für Ökologie, 8046 Stattegg, Juni 2009, geht hervor, dass von den beiden untersuchten Lebensräumen seit der Gebietsnennung 81,5 % der Pfeifengraswiesen (= FFH LRT 6410) und über 30 % der Mageren Flachland-Mähwiesen (FFH LRT 6510) verloren gegangen sind. Diese Wiesenflächen waren das Hauptargument für die Nennung des Lafnitztales als NATURA 2000-Gebiet.
Die Untersuchung nennt auch das EuGH-Urteil vom 20.10.2005 in der Rechtssache C-6/04. Unter Z. 34 ist festgehalten, dass "es für die Umsetzung von Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie offenkundig erforderlich sein kann, sowohl Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen als auch Maßnahmen zu ergreifen, um natürliche Entwicklungen zu unterbinden, die den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen in den besonderen Schutzgebieten verschlechtern können."
Die Behörde ist also verpflichtet, Abwehrmaßnahmen für nichtnatürliche Beeinträchtigungen (zB Aufforstung) und Maßnahmen gegen natürliche Entwicklungen (zB Verbuschung) zu treffen (Seite 24).
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Bericht zu erstatten,
- wie dieser außerordentliche Verlust an Artenreichtum im Europaschutzgebiet Nr. 27 möglich war,
- wie viele und welche Ausnahmegenehmigungen seit der Gebietsnennung im Europaschutzgebiet Nr. 27 erteilt wurden, und
- welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes Nr. 27 rückgängig zu machen und dem gesetzlichen Auftrag des europarechtlichen Verschlechterungsverbotes nachzukommen.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)