EZ/OZ: 967/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.12.2011, 09:43:37
Landtagsabgeordnete(r): Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung
Die Bevölkerungszahlen in Österreich bzw. in der Steiermark steigen seit über zehn Jahren kontinuierlich an. Der damit verbundene, zusätzliche Wohnraumbedarf ist vor allem in Graz und Graz Umgebung gegeben und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Wohnbauförderung sichert primär das Grundbedürfnis der Bevölkerung nach leistbarem Wohnen.
Die finanziellen Mittel für den geförderten Wohnbau sind im derzeitigen Budget sehr gering bemessen. Seit 2002 ist die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel aufgehoben. Die Rückflüsse aus aushaftenden Förderungsdarlehen stellten stets einen wesentlichen Teil der Einnahmen für die Wohnbauförderung dar. Die Rückflüsse lagen in den neunziger Jahren zwischen 500 und 700 Mio. €, mit einem Höchstwert von 893 Mio. € im Jahr 2000.
Die Steiermark nahm mit dem "Modell Steiermark" in den 80er Jahren im geförderten Wohnbau eine Vorzeigerolle ein. Heutzutage ist der Wohnbautopf, dessen Gelder zum Abdecken des Budgets des Landes dienen, nahezu leer.
Mit der Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung ist eine Lenkung zugunsten eines sozialen und ökologischen Wohnbaus möglich.
Um der steirischen Bevölkerung auch über das Jahr 2015 hinaus, die Möglichkeit zu bieten, in den Genuss einer Wohnbauförderung zu kommen, ist eine Zweckbindung derselben von Nöten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Konzept vorzulegen, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Mittel der Wohnbauförderung in der Steiermark an den geförderten Wohnbau zweckgebunden werden.
Unterschrift(en):
Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)