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Ortsdurchfahrt Feldkirchen bei Graz, Kostenbeteiligung, Kosten: € 1.630.000,00, Bedeckung VSt 1/611203-0602 "Straßen- und Brückenneu- und -ausbau" (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
10.01.2012
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Nach durchgehender Verkehrswirksamkeit des BV "Umfahrung Feldkirchen bei Graz" mit dem zugehörigen Vollanschluss an die A 2, Süd Autobahn wurde eine Verlegung der B 67, Grazer Straße auf die neue Trasse erforderlich. Damit ergab sich die Notwendigkeit der Übergabe/Übernahme (10. Mai 2007) dieses als Landesstraße entbehrlich gewordenen Straßenstückes durch die Gemeinde Feldkirchen bei Graz.
In der Folge wurde von der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz in Beauftragung der Landentwicklung Steiermark nach dem Modell der Lokalen Agenda 21 - nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes - ein Prozess unter Beteiligung der BürgerInnen und dem Architekturbüro Spielhofer zur Feststellung von Entwicklungspotenzialen der Gemeinde und der Ortsbildgestaltung im Zusammenhang eines Rückbaues der ehemaligen B 67 zu einer funktionalen Gemeindestraße durchgeführt.
Feldkirchen bei Graz stellt als Straßendorf - gewachsen über 4,6 km Länge entlang der ehemaligen B 67 - eine gestalterische Herausforderung dar. Um für das an der Triesterstraße liegende Wohn- und Siedlungsgebiet das Bewusstsein eines verkehrsberuhigten Raumes zu schaffen, wird neben einer dementsprechenden Gestaltung des zentralen Bereiches Marktplatz und Kreuzung Rudersdorferstraße auch die Realisierung von Gestaltungselementen in den Ortsteilen Abtissendorf, Lebern und Wagnitz erforderlich sein um die erwünschten Effekte von den Verkehrsteilnehmern zu erreichen.
Bei einer am 11. Mai 2009 zwischen Frau Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder, Bürgermeister Ing. Adolf Pellischek und Vizebürgermeister Herbert Stockner stattgefundenen Besprechung wurde seitens des Verkehrsressorts eine Zusage über eine 50%ige Kostenbeteiligung mit einer Deckelung von max. € 2,0 Mio. zur Umsetzung des Rückbaues der ehemaligen B 67 in Feldkirchen bei Graz getroffen, und die FA18A beauftragt einen diesbezüglichen Kostenbeteiligungsvertrag zu errichten.
Die Gesamtkosten an der ehemaligen B 67 in Feldkirchen bei Graz werden auf € 4,0 Mio. geschätzt. Im Zuge der Übernahme der Landesstraße B 67 durch die Gemeinde Feldkirchen bei Graz als Gemeindestraße wurden bereits € 370.00,00 als Kostenbeitrag des Landes für die letztmalige Instandsetzung an die Gemeinde ausbezahlt.
Für eine Kostenbeteiligung des Landes Steiermark ist daher nur mehr ein Betrag von € 1.630.000,00 aus den Mitteln der Abteilung 18 vorgesehen. Die Flüssigstellung soll mehrjährig aliquot nach Baufortschritt erfolgen.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kostenbeteiligungsvertrages war nicht erkennbar wann, ob und wie dieses Projekt realisiert werden wird.
Die Bedeckung hierfür erfolgt unter der VSt 1/611203-0602 "Straßen- und Brückenneu- und -ausbau".
Auf Grund der Projektlaufzeit, der Projektscharakteristik und des finanziellen Rahmens verteilt sich die Finanzierung nach Realisierungsfortschritt voraussichtlich auf 3 bis 4 Jahre.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2011.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Ortsdurchfahrt Feldkirchen bei Graz, Kostenbeteiligung in der Höhe von € 1.630.000,00, wird zur Kenntnis genommen.