EZ/OZ: 999/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.01.2012, 13:07:21
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Rechtliche Regeln für die Errichtung und den Betrieb von Krematorien
Im Gesetz vom 6. Juli 2010 über die Bestattung von Leichen (Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz 2010) finden sich gesetzliche Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von Bestattungsanlagen sowie die Feuerbestattung.
Trotz der Neuregelung zeigt sich - nicht nur in der Steiermark - in der Praxis, dass aufgrund zunehmender Feuerbestattungen und immer größer werdender Anlagen diese Bestimmungen nicht ausreichend sind. Krematorien unterliegen keiner gewerberechtlichen Bewilligung, es stellen sich Fragen nach Emissionsschutz und Sanitätsrecht und insbesondere auch baurechtliche und raumordnungspolitische Fragen, die über den Ortsbild- und Landschaftsschutz hinausgehen.
Keinesfalls darf die menschliche Seite ausseracht gelassen werden. Es ist für die AnrainerInnen eine große psychische Belastung, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft eine große Zahl von Feuerbestattungen stattfindet. Und es leidet nicht nur die Gesundheit und Wohnqualität, auch die Realitäten werden durch den Betrieb eines Krematoriums entsprechend entwertet, denn wer möchte schon in der Nähe eines Krematoriums leben.
Als Beispiel sei das von den Stadtwerken Trofaiach geplante Krematorium erwähnt, womit die Stadtgemeinde Trofaiach ihre triste Einnahmensituation verbessern will. Geplant sind etwa 1.000 Verbrennungen pro Jahr, wovon nur wenige aus Trofaiach selbst kommen werden. Das geplante Krematorium am Stadtfriedhof löst bei AnrainerInnen große Ängste und Sorgen hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung und Beeinträchtigung der Lebensqualität aus. Große Bedenken bestehen dabei vor allem hinsichtlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die Errichtung der Anlage ist nicht die Bezirkshauptmannschaft Leoben zuständig, da es sich um kein gewerberechtliches Verfahren, sondern um ein Verfahren nach dem Bestattungsgesetz handelt, wie auch Bezirkshauptmann Walter Kreutzwiesner bestätigt. "Die Bezirkshauptmannschaft hat nach dem Sanitätsrecht den Flächenwidmungsplan zu prüfen, den Ortsbild- und Landschaftsschutz, ob die wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Betreibers gegeben ist sowie den pietätvollen Betrieb", so Kreutzwiesner gegenüber der Kleinen Zeitung. Abzuwickeln hat dieses Projekt daher einzig und allein die Stadtgemeinde Trofaiach als oberste Baubehörde. Außerdem ist sie in weiterer Folge auch für die Kontrolle und Betriebssicherheit der Anlage zuständig. Im konkreten Fall besteht zudem ein Interessenskonflikt, denn die Bauwerberin, die Stadtwerke Trofaiach, gehören zu 51 Prozent der Stadtgemeinde.
Aber auch über den Anlassfall hinaus bedarf es neuer Regeln: Durch hinkünftig immer mehr Feuerbestattungen in immer größeren Krematorien braucht es rasch entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der Entwicklung einer stark zunehmenden Anzahl von Feuerbestattungen in immer größeren Anlagen dem Landtag
1. rechtliche Bestimmungen über eine zeitgemäße Regelung vorzulegen, wo insbesondere Bestimmungen hinsichtlich Emissionsschutz und Sanitätsrecht, Bau- und Raumordnungsrecht sowie des Leichenbestattungswesen enthalten sind und
2. darüber Bericht zu erstatten, welche bundesgesetzlichen Änderungen - insbesondere auch des Gewerberechts - im Zuge einer umfassenden Neuregelung erforderlich sind.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)