LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1009/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.01.2012, 09:25:31


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Gewässerstrecken von besonderer ökologischer Bedeutung

Nur noch 14 Prozent der österreichischen Flussstrecken sind laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan in einem sehr guten, nur 21 Prozent in einem guten ökologischen Zustand. Der Rest befindet sich in einem kritischen Zustand und ist bereits durch Verbauungen und Kraftwerke erheblich beeinträchtigt. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, unsere heimischen Flüsse wieder in einen ökologisch guten Zustand zu bringen. Dazu müssen die ökologische Funktionsfähigkeit beeinträchtigter Flüsse wieder hergestellt werden und die wenigen intakten Fließstrecken vor wasserwirtschaftlichen Eingriffen geschützt werden (Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot).

 
Seitens der Wasserwirtschaftlichen Planung wird, um in der Nutzung des Ausbaupotenziales der Wasserkraft sowohl den Interessen des Klimaschutzes wie auch der Ökologie bzw. den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, unter anderem folgendes Ziel verfolgt:
  • Besonders sensible und schützenswerte Gewässerstrecken sollen von wasserwirtschaftlicher Nutzung freigehalten werden. Im Rahmen der Umsetzung des NGP (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan) wird gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen der Steiermärkischen Landesregierung an einem Projekt "Ausweisung von Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Bedeutung" gearbeitet. Ziel des Projektes ist, Grundlagen für die Erstellung eines Regionalprogramms zu schaffen, in dem Gewässerstecken mit besonderer ökologischer Bedeutung verordnet werden, die mit klar definierten Nutzungsbeschränkungen belegt werden sollen.
 
In den 70er und 80er Jahren war die chemische Belastung das Hauptproblem für Gewässer, jetzt sind die Auswirkungen von Querbauwerken, zu geringe Restwasser, Schwall, Stauungen und die dadurch veränderte Morphologie die Ursachen für den schlechten Zustand. Dazu kommt, dass erfahrungsgemäß die Bereitschaft der Bevölkerung für die Freihaltung von Flächen und für Maßnahmen, die nur der hydromorphologischen Verbesserung eines Gewässers dienen, leider gering ist.

Das Gewässerbetreuungskonzept an der Oberen Traun steht modellhaft für ein modernes Flussraummanagement, mit dem auch die auch von der EU geforderten Bevölkerungseinbindung sehr gut funktioniert hat: Eine Arbeitsgruppe erarbeitete mit VertreterInnen der Nationalen Wasserwirtschaft und Schutzwasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Österreichischen Bundesforste AG, des Büro Revital und des WWF Österreich einen Leitfaden für den Einsatz von Flussraumbetreuung in Österreich. Durch Information, Anhörung und aktiver Beteiligung der Bevölkerung konnten Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Interessen angesprochen und nachhaltige Lösungen im Sinne aller Beteiligten gefunden werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. Gewässerstrecken von besonderer ökologischer Bedeutung auszuweisen, die von wasserwirtschaftlicher Nutzung freizuhalten sind, und
  2. zunächst in schützenswerten und sensiblen Gebieten ein Gewässerbetreuungskonzept nach dem Modellprojekt "Flussraumbetreuung an der Oberen Traun" zu erarbeiten, um mittelfristige und langfristige Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung setzen zu können.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)