LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1016/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.01.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-311/2012-6; FA18A 014.11-61/2009-104
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: „Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 302.521,37, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020

Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 302.521,37, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.


Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Nussbaum Anneliese und Manfred, Sattlerstraße 14, 8041 Graz-Liebenau notwendig.


PLAN GB        KG                EZ   GNR    BA   WI  m²    ART*    €/m²   WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche  FLG = Flächengewinn

4        63287  Thondorf        11    307     LN     0  138    DBS      85,00  11.730,--
8        63287  Thondorf        11    307     LN     0  466    DBN      85,00  39.610,--
10      63287  Thondorf        11    307     LN     0  259    DBS      85,00  22.015,--
68      63287  Thondorf        11    125/1  LN     0  267    DBS      30,00    8.010,--
69      63287  Thondorf        11    125/1  LN     0    81    DBS      30,00    2.430,--
70      63287  Thondorf        11    125/1  LN     0    13    DBN      30,00       390,--
71      63287  Thondorf        11    127/1  LN     0  111    DBS      30,00    3.330,--
72      63287  Thondorf        11    127/1  LN     0    32    DBS      30,00       960,--
101    63287  Thondorf      283  142/3    LN     0  121    DBS      30,00    3.630,--
102    63287  Thondorf      283  142/3    LN     0  102    DBN      30,00    3.060,--
104    63287  Thondorf      283  143/2    LN     0      4    DBS      30,00       120,--
1261  63123  Graz Stadt-
                       Thondorf       277   160     LN     0 1173   DBS      85,00  99.705,--
1262  63123  Graz Stadt-
                       Thondorf       277   160     LN     0   735   DBS      85,00  62.475,--

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

1  Pa  7,5 % Wiederbeschaffungskosten  à 19.309,87                      19.309,87
1  Pa  10 % Akzeptanzzuschlag  à 25.746,50                                    25.746,50
 
 
GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                € 302.521,37

Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 30,00/m²  bzw. € 85,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrwert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Jänner 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 302.521,37 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Nussbaum Anneliese und Manfred, wird genehmigt.