LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1036/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 02.02.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A16-481/2012-1; A16-43.230-2/2012-163
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Franz Voves
Beilagen: Leitbild - Gemeindestrukturreform

Betreff:
Gemeindestrukturreform Steiermark Beschluss Leitbild und Bericht über Prozessablauf

 

Mit dem Regierungssitzungsbeschluss vom 16.12.2010 wurde die Einsetzung einer Gemeindereformgruppe beschlossen, deren Aufgabe es ist, Maßnahmen auf kommunaler und regionaler Ebene zu erarbeiten, um Handlungsspielräume für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
In der Sitzung der Gemeindereformgruppe am 29.6.2011 wurde die Abteilung 16 - Landes- und Gemeindeentwicklung mit der Ausarbeitung eines Strategieplans für die Umsetzung der Gemeindestrukturreform in der Steiermark beauftragt.
Der Vorschlag für eine neue Gemeindestruktur in der Steiermark soll unter Beachtung folgender Punkte erarbeitet werden:
·         Umfassender Ansatz unter Berücksichtigung ökonomischer, topografischer, funktionaler, demografischer und demokratiepolitischer Gesichtspunkte
·         Schaffung leistungsfähiger, wirtschaftlicher und professioneller regionaler Gemeindezentren, insbesondere auf Basis der im Projekt Regionext gebildeten Kleinregionen
·         Darstellung der Auswirkungen der neuen Gemeindestruktur

Bei der Gemeindestrukturreform handelt es sich um einen Prozess, der auf umfassenden Informationen beruht, intensiv diskutiert wird und bei dem die Entscheidungen transparent sind.
Der Prozess für die neue Gemeindestrukturreform gliedert sich  in folgende Phasen:

Vorschlagsphase:
Ziel der nun abgeschlossenen Vorschlagsphase war es, den steirischen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Prozess zu beteiligen und ihre eigenen Vorschläge für eine neue Gemeindestruktur einzubringen. In vielen Gesprächen und Diskussionsrunden zwischen den Gemeinden, aber auch mit VertreterInnen des Landes, wurden die Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken einer Strukturreform erörtert.

In mehreren Bürgermeisterbriefen wurden die BürgermeisterInnen von LH Mag. Voves und LHStv. Schützenhöfer über den Zwischenstand der Planungen informiert.

Darüber hinaus wurden folgende Informationsmaßnahmen gesetzt:
·         Informationsveranstaltungen in den Regionen der Steiermark: BürgermeisterInnenkonferenzen auf Bezirksebene
·         Internet: Erstellung einer Homepage mit Informationen zum Projekt (Kontinuierliche Information der interessierten Stakeholder und der Bevölkerung über die Fortschritte im Projekt (www.gemeindestrukturreform.steiermark.at)
·         Zusätzlich zu diesen Informationsmaßnahmen der BürgermeisterInnen gab es Gespräche mit den Bezirkshauptleuten, den Baubezirksleitern sowie den RegionalmanagerInnen der Steiermark.

Verhandlungsphase: 1. Februar 2012 bis 30. September 2012:
In der Verhandlungsphase werden die Vorstellungen des Landes und die Vorschläge der Gemeinden eingehend diskutiert.
Ziel dieser Phase ist es, in intensiven Verhandlungen Überzeugungsarbeit zu leisten und einen breiten Konsens für die neue Gemeindestruktur zu finden. Dazu werden Gespräche mit den betroffenen Gemeinden und VertreterInnen der zuständigen Gemeindereferenten sowie ExpertInnen des Landes Steiermark stattfinden. Diese Gespräche erfolgen im organisatorischen Rahmen der Bezirkshauptmannschaften.

Entscheidungsphase: 1. Oktober 2012 bis 31. Jänner 2013:
Das Land Steiermark wird in dieser Phase die Ergebnisse aus der Verhandlungsphase analysieren und auf Basis des Leitbildes einen Vorschlag für die neue Gemeindestruktur erarbeiten. Den bis dahin freiwillig eingebrachten Vorschlägen bezüglich Gemeindevereinigungen wird dabei besondere Bedeutung beigemessen.
Diese neue Gemeindestruktur wird samt den erforderlichen Begleitmaßnahmen der Landesregierung und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ziel dieser Phase ist es, unter Würdigung aller eingebrachten Argumente die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gemeindestrukturreform mit 1. Jänner 2015 wirksam werden kann. Die nächsten Gemeinderatswahlen im März 2015 sollen bereits in der neuen Gemeindestruktur abgehalten werden.

Leitbild Gemeindestrukturreform: "Stärkere Gemeinden - größere Chancen"
Das Bundesland Steiermark hat mit 542 Gemeinden in Relation zur Bevölkerung die meisten Gemeinden Österreichs. 200 Gemeinden haben mittlerweile weniger als 1.000 EinwohnerInnen. Laut Prognose der Österreichischen Raumordnungskonferenz ist in 302 von 542 Gemeinden in den kommenden Jahren mit Bevölkerungsrückgängen zu rechnen. Viele Gemeinden können aus eigener Kraft nicht mehr die ihr von der Bundesverfassung zugedachten Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die zunehmenden Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden, die Erwartungshaltung sowie die geänderte Mobilität der Bevölkerung und nicht zuletzt die hohen Anforderungen an den Vollzug der Rechtsnormen erfordern es, in Verantwortung für die gesamte Steiermark Maßnahmen zu treffen.
In Erfüllung des angesprochenen Projektauftrags "Erarbeitung eines Strategieplans" wurde ein Leitbild zur Gemeindestrukturreform erstellt. Für die Erarbeitung wurden entsprechend der jeweiligen Sachthematik folgende Abteilungen kontaktiert bzw. eingebunden: Fachabteilung 7A -Gemeinden und Wahlen, Fachabteilung 1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, Fachabteilung 1C - Referat Statistik, Fachabteilung 6B - Pflichtschulen, Fachabteilung 6E -  Elementare und musikalische Bildung sowie Fachabteilung 19A - Wasserwirtschaftliche Planung.
Es ist die erklärte Absicht der Landesregierung, die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung zu stärken.
Das vorliegende Leitbild gliedert sich in 7 Kapitel und bildet mit der Darstellung der Ausgangslage, den Zielen und Kriterien den Rahmen für den weiteren Reformprozess auf Gemeindeebene in der Steiermark. Oberstes Ziel der Gemeindestrukturreform ist die Stärkung der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Gemeinden zur Erfüllung der ihnen zugedachten Aufgaben und Funktionen zum Wohle der Bevölkerung. Die Gemeinden müssen dauerhaft in der Lage sein, ihre Aufgaben sachgerecht, effizient und in entsprechender Qualität zu erfüllen. Zu diesem Zweck soll sich die Gemeindestrukturreform am Konzept der "Zentralen Orte"/ "Lebensrealitäten" orientieren. Die Funktionsfähigkeit bestehender Zentren soll sichergestellt werden bzw. ist es das Ziel der Gemeindestrukturreform, bei einer Vereinigung von Gemeinden regionale Zentren zu schaffen.
Zu diesem Zweck bildet vor allem die Abbildung der bereits existierenden Aktionsräume der Menschen, in weiterer Folge als Lebensrealitäten definiert, die Basis. Des Weiteren finden die Haushaltsentwicklung, die demografische Entwicklung, raumordnungspolitische und infrastrukturelle Gesichtspunkte, die geografische Lage sowie bestehende Kooperationen Eingang in die Betrachtung.
Die Gemeinden sollen durch die Gemeindestrukturreform dauerhaft in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben sachgerecht, effizient und in entsprechender Qualität zu erfüllen. Das Leitbild skizziert den Weg dazu und soll als Leitlinie für die weitere Vorgangsweise dienen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 02. Februar 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Gemeindestrukturreform und der Beschluss über das Leitbild zur Gemeindestrukturreform werden zur Kenntnis genommen.