LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1084/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.02.2012, 09:27:44


Landtagsabgeordnete(r): Gerald Schmid (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Manfred Wegscheider, Erwin Dirnberger (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Baubewilligungsfreiheit für Wärmedämmmaßnahmen

Sowohl in der österreichischen Energiestrategie als auch in der "Energiestrategie 2025" der Steiermark wird davon ausgegangen, dass eine Anhebung der Gebäudesanierungsrate angestrebt werden muss um die angestrebten Klimaziele zu erreichen. Mit verschiedenen Anreizsystemen (u.a. Beratungsoffensive, Förderungen etc.) unterstützt das Land Steiermark HausbesitzerInnen bzw. Bauberechtigte bei der Umsetzung von thermischen Sanierungen. Vor allem im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser ist noch großes Energieeinsparpotential vorhanden.

Gemäß den Begriffsbestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes sind Wärmedämmmaßnahmen als Zubau zu beurteilen, da diese eine Änderung der äußeren Erscheinung sowie der Gebäudeabmessungen verursachen. Somit sind diese als anzeigepflichtige bzw. - bei nicht vorhandenen Einverständniserklärungen der Nachbarn - als baubewilligungspflichtige Bauvorhaben zu bewerten. Das stellt zum Einen für die KonsenswerberInnen eine Umsetzungserschwernis der Wärmedämmmaßnahmen dar, zum Zweiten ist dadurch auch beträchtlicher Arbeitsaufwand für die Baubehörden gegeben.

Wenn durch diese Novellierung die Baubewilligungsfreiheit für Wärmedämmmaßnahmen von Kleinhäusern (Wohnhäuser <\; 600 m², max. 3 Geschoße) normiert wird, könnten mit dieser Verwaltungsvereinfachung einerseits für die KonsenswerberInnen Erleichterungen und schnellere Verfahren,  andererseits für die Baubehörden Entlastungen erreicht werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Steiermärkische Baugesetz (Stmk BauG), LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, wird wie folgt geändert:

1. § 21 Abs. 2 Z. 1 lautet:
 
"1. der Umbau einer baulichen Anlage oder Wohnung, der - ausgenommen Maßnahmen nach Z.7 - keine Änderung der äußeren Gestaltung bewirkt\;"
 
2. In § 21 Abs. 2 ist am Ende der Z. 6 statt des Punktes ein Strichpunkt ein- und folgende Z. 7 anzufügen:

"7. der Umbau von Kleinhäusern, sofern es sich ausschließlich die Anbringung einer Wärmedämmung handelt."
 
3. In § 120a ist folgender Absatz 13 anzufügen:

"(13) Die Änderung des § 21 Abs. 1 und 6 sowie die Einfügung des § 21 Abs. 7 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der .... in Kraft."


Unterschrift(en):
Gerald Schmid (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Manfred Wegscheider, Erwin Dirnberger (ÖVP)