TOP 7
EZ/OZ 838/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Umwelt
Betreff:
Unklarheiten bei der Wasserschongebietsverordnung "Weizer Bergland"
zu:
- 838/1, Unklarheiten bei der Wasserschongebietsverordnung "Weizer Bergland" (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 15.11.2011 und 07.02.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 15.11.2011 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 838/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Es wird ausgeführt, dass es sich beim Wasserrechtsgesetz um ein Bundesgesetz, das in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen wird, handelt. Die angesprochene Verordnung hat ihre gesetzliche Grundlage im § 34 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g.F., BGBl. Nr. 215.
Dem Begehren der Abgeordneten Lambert Schönleitner, Ing. Sabine Jungwirth, Ingrid Lechner-Sonnek, auf Abänderung der Schongebietsverordnung "Weizer Bergland" durch die Steiermärkische Landesregierung - wie im Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 15.11.2011 festgehalten - darf mangels Zuständigkeit der Landesregierung nicht gefolgt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl 838/1, der Abgeordneten Schönleitner, Ing. Jungwirth und Lechner-Sonnek, betreffend Unklarheiten bei der Wasserschongebietsverordnung "Weizer Bergland", wird zur Kenntnis genommen.