LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1021/4

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: „Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 122.834,50, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020


zu:


  • 1021/1,
    Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: "Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 122.834,50, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020 (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in

seiner Sitzung

vom
07.02.2012
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 122.834,50, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.

Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Hartner Josef, Bundesstr. 36, 8041 Graz u. Hartner Ewald, Brunnenstr. 2, 8071 Hausmannstätten notwendig.


PLAN  GB         KG            EZ    GNR      BA     WI m²     ART*    €/m²     WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche  FLG = Flächengewinn

38       63287   Thondorf    20    107       LN      0   256     DBS      65,00     16.640,--
39       63287   Thondorf    20    107       LN      0     77     DBS      65,00        5.005,--
40       63287   Thondorf    20    107       LN      0   287     DBN      65,00      18.655,--
41       63287   Thondorf    20    110/5    LN      0  283      DBS      65,00      18.395,--
42       63287   Thondorf    20    110/5    LN      0    85      DBS      65,00        5.525,--
43       63287   Thondorf    20    110/5    LN      0  204      DBN      65,00     13.260,--
86       63287   Thondorf    20    137/2    LN      0    99      DBS       30,00       2.970,--
87       63287   Thondorf    20    137/2    LN      0  377      DBS       30,00     11.310,--
88       63287   Thondorf    20    138/2    LN      0  289      DBS       30,00       8.670,--
89       63287   Thondorf    20    138/2    LN      0    62      DBS       30,00       1.860,--
90       63287   Thondorf    20    138/2    LN      0    63      DBN      30,00       1.890,--
870     63287   Thondorf    20    137/2    LN      0    12      DBN      30,00          360,--

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

1     Pa        7,5 % Wiederbeschaffungskosten  à 7.840,50                        7.840,50
1     Pa        10 % Akzeptanzzuschlag  à 10.454,--                                  10.454,--
 
 
GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                      € 122.834,50


Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 30,00/m²  bzw. € 65,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrwert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Jänner 2012.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 122.834,50 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Hartner Josef und Ewald, wird genehmigt.