LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1525/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.10.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-2275/2012-16; FA18C 412 GR 2-1/2012-5
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Straßenmeisterei St. Stefan im Rosental, Ankauf der Liegenschaft EZ 826, KG 62320 St. Stefan im Rosental (Straßengrundstück), Grundstücksadresse Mureckerstraße 28, 8082 St. Stefan im Rosental im Ausmaß von 985 m², mit einem Wohnhaus samt Nebengebäude und Garage mit einer Fläche von 146 m²,Eigentümer Dietmar Taubner, geboren am 23.8.1943, Kaufpreis: € 143.000,-- Bedeckung. VSt. 1/611103-0020

Kaufgegenstand:
Liegenschaft EZ 826, KG 62320 St. Stefan im Rosental (Straßengrundstück), Grundstücksadresse Mureckerstraße 28, 8082 St. Stefan im Rosental im Ausmaß von 985 m², mit einem Wohnhaus samt Nebengebäude und Garage mit einer Fläche von 146 m²,Eigentümer Dietmar Taubner, geboren am 23.8.1943.

Begründung für den Grundverkauf:
Aufgrund  von Zusammenlegungen von Straßenmeistereien in der Region Feldbach und der damit verbundenen Neuordnung der jeweiligen Sprengel, ist es notwendig die bauliche Infrastruktur der Straßenmeisterei St. Stefan im Rosental zu ergänzen. Für die Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes sind zusätzliche Garagen und Abstellplätze zu errichten. Die anzukaufende Liegenschaft liegt im Einfahrtsbereich der Straßenmeisterei und passt perfekt in das Betriebsgelände.  Die Liegenschaft ist für den Betrieb unbedingt notwendig.
 
Bewertung:
Der Verkaufswert wurde durch die Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau, Referat: Liegenschaften und technische Dienste, gemäß Gutachten vom 5.7.2012 sowie dem Nachtrag zum Gutachten von 4.9.2012 mit € 143.000,-- bewertet.
Der Kaufpreis wurde mit € 143.00,00 festgelegt.

Die Bedeckung für dieses Erfordernis ist bei VSt. 1/611103-0020 "Ankauf von Liegenschaften" gegeben.
 
Sonstige Bedingungen:
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen, sind vom Käufer zu tragen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Ankauf der Liegenschaft EZ 826, KG 62320 St. Stefan im Rosental (Straßengrundstück), Grundstücksadresse Mureckerstraße 28, 8082 St. Stefan im Rosental im Ausmaß von 985 m², sowie einem Wohnhaus mit Nebengebäude und Garage mit einer Fläche von 146 m²,Eigentümer Dietmar Taubner, geboren am 23.8.1943, wird genehmigt.