LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1526/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.10.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-2275/2012-15; FA18A-010.12-1/2009-77
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Beschluss Nr. 1013/4 des Landtages Steiermark vom 14. Februar 2012 betreffend Jugendmobilität in den sieben Steirischen Großregionen

Der Landtag Steiermark hat am 14.02.2012 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welches einheitliche Förderrichtlinien und einen einheitlichen Budgetposten für Jugendmobilitätsförderungen beinhaltet. Dabei soll jedenfalls auf die Bedürfnisse und bestehenden Projekte in den sieben steirischen Großregionen Rücksicht genommen werden."

Mit Schreiben vom 16. Februar 2012 wurde der Beschluss, der Landesrätin Mag. Elisabeth Grossmann, Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann, Ersten Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann Mag. Franz Voves zugewiesen wurde, von der Stabstelle Präsidialangelegenheiten an die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, zur Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen um federführende weitere Bearbeitung unter Einbindung der Ressorts der oa. Regierungsmitglieder übermittelt.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Seitens der federführenden A16, Verkehr und Landeshochbau (ehem. FA18A - DI Bernhard Breid, Landesrat Dr. Kurzmann) wird unter Einbeziehung der A6, Bildung und Gesellschaft\; Fachabteilung Gesellschaft und Diversität (ehem. FA6A - Mag.a Jutta Petz, Landesrätin Mag.a Grossmann) und unter Einbeziehung der A7, Landes- und Gemeindentwicklung (ehem. A16 - DI Martin Wieser, Landeshauptmann Mag. Voves) folgender Bericht vorgelegt:

"Die Beförderung von Jugendlichen (Schülern und Lehrlingen) zu ihren Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ist wesentlicher Bestandteil des Öffentlichen Verkehrs in der Steiermark. Die Finanzierung dieser Beförderung erfolgt über den Familienlastenausgleichsfonds, von den Schülern bzw. Lehrlingen ist dafür nur ein geringfügiger Kostenbeitrag zu leisten. Nicht jugendspezifische Mobilitätsbedürfnisse werden in den Regionalverkehrskonzepten und im Gesamtverkehrskonzept 2008+ behandelt. Gerade im letzten Jahr hat das Land Steiermark und der Verkehrsverbund erkannt, dass für Jugendliche auch außerhalb der Ausbildungsfahrten ein attraktives Tarifangebot geschaffen werden muss und hat mit Jahresbeginn 2012 erreicht, dass für Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr eine Ermäßigung von 40 % eingeführt wurde.
Nicht unerwähnt bleiben sollen Aktivitäten im Verkehrsverbund VOR (Wien, Niederösterreich, Burgenland). Dort wird als  Pilotprojekt ein sehr attraktives Jugendticket "TOP Jugend Ticket" eingeführt. Damit können seit diesem Schuljahr alle SchülerInnen und Lehrlinge zwischen dem bisherigen Modell, dem Jugend-Ticket (bisherige Schüler- und Lehrlingsfreifahrt), und dem neuen Modell, dem Top-Jugend-Ticket, wählen.  Für dieses Ticket zahlen sie mit der neuen Pauschalvariante € 60,-- an Selbstbehalt und dürfen im Verkehrsverbund Ostregion das ganze Jahr über (auch an den Wochenenden und in den Ferien) auf allen Strecken fahren.
Gespräche des zuständigen Ministeriums mit allen anderen Verbünden betreffend Übertragung dieses Modells sind im Laufen. Nach allerersten Schätzungen würde die Einführung eines "Top-Jugend-Tickets" bei € 60,-- Selbstbehalt für die Steiermark einen Einnahmenverlust von jährlich ca. drei bis vier Millionen € bedeuten, der vom Besteller getragen werden müsste.

Status Quo Jugendmobilitätsprojekte
Seitens der A7, Landes- und Gemeindeentwicklung,  gibt es von dieser keine Förderungen für den laufenden Betrieb von Jugendmobilitätsprojekten. Es gibt auch keine Förderprogramme, über die man diese finanzieren könnte.
Derzeit gibt es folgende Jugendmobilitätsprojekte, die vom Land Steiermark bzw. vom Verkehrsverbund Steiermark mitfinanziert werden:

Saturday-Night-Line Liezen

Initiative der Gemeinden des Bezirkes Liezen, um vor allem Jugendliche sicher zu Discos, Gaststätten, sonstigen Abendveranstaltungen und wieder nach Hause zu bringen.
Nachfrage: 12.000 Beförderungsfälle

Finanzierung:
Jahr
2010
2011
Gesamtkosten
 €   178.380
€ 182.639
Tarifeinnahmen
 €     55.249
€   52.139
Tarifbestellung (Verkehrsverbund)
 €       9.842
€     7.819
Land Steiermark
(Fachabteilung Gesellschaft und Diversität)
 €     29.000
 €   21.750
RML (Gemeinden, Sponsoren)
 €     84.289
€ 100.931

Im Jahr 2011 wurde der Beitrag des Landes (Fachabteilung Gesellschaft und Diversität) auf € 21.750.- reduziert.

Nachtbus Mürztal

Es handelt sich bei diesem Nachtbus um ein Kooperationsprojekt der Jungen Generation Bezirk Mürzzuschlag, den Gemeinden im Bezirk Mürzzuschlag und der ÖBB-Postbus GmbH.
Nachfrage: 9.400 Beförderungsfälle / Jahr (2011)

Finanzierung:
Jahr
2010
2011
Gesamtkosten (inkl. Marketing)

 €   86.000
Tarifeinnahmen

 €   19.000
Land Steiermark
(Fachabteilung Gesellschaft u. Diversität)
 €  10.000
 €     7.500
Gemeinden

 €   59.500


Nightshuttle Graz-Umgebung Nord

Nachtschwärmer können freitags, samstags und vor Feiertagen von Graz um € 3,-- mit dem "Nightshuttle" in Gemeinden von Graz-Umgebung Nord bzw. bis Frohnleiten fahren.
Jährliche Kosten: Ca. € 45.000,--
Förderung durch Fachabteilung Gesellschaft und Diversität: 2010:  € 5.000,--\;  2011:  € 3.750,--

Projekt Check an angel

Das Projekt "check an angel" ermutigt jugendliche FahrzeuglenkerInnen bei Veranstaltungen nüchtern zu bleiben und dadurch sich und ihre Freunde sicher nach Hause zu bringen. Als "angel" verpflichtet man sich, keinen Alkohol zu konsumieren und als "Schutzengel am Steuer" zu fungieren. Als Gegenleistung erhält man vom Veranstalter verbilligt oder gratis antialkoholische Getränke. Jugendliche werden an einem "check an angel"-Stand zu Beginn des Events für das Thema Alkohol sensibilisiert. Das umfangreich geschulte Präventionsteam erklärt den Ablauf und informiert grundlegend über die Problematik. Mit Hilfe eines Promillometers ist es möglich, gemeinsam individuelle Promilleeinschätzungen am Laptop zu kalkulieren.
Jährliche Kosten: € 35.000,--
Finanzierungsanteil  Fachabteilung Gesellschaft und Diversität: € 9.000,--.

Nachtbusse in Graz

Seit 2003 gibt es in Graz Nachtbusse, die in der Nacht auf Samstag und Sonntag sowie Feiertage um 0:30, 1:30 und 2:30 Uhr das Stadtgebiet von Graz und die südlichen Umlandgemeinden erschließen.
Dieses Angebot ist nicht primär ein Jugendmobilitätsprojekt sondern entspricht einem angemessenen Angebot für die Größe der Stadt Graz. In Wien gibt es dazu vergleichsweise seit September letzten Jahres neben dem Busangebot sogar einen  Nachtbetrieb der U-Bahn an Wochenenden und vor Feiertagen.

Finanzierung:
Jahr
2007
2011
Gesamtkosten
 € 343.862
 € 375.409
Tarifeinnahmen
 €  55.231
 €   60.298
Tarifbestellung  (Verkehrsverbund)
 €  13.642
€   14.894
Land Steiermark (A16)
 €  58.325
 €   63.676
Stadt Graz u. Umlandgemeinden
 € 216.663
 € 236.541

Förderrichtlinie Jugendmobilität

Eine Förderrichtlinie für Jugendmobilitätsprojekte sollte folgende Eckpunkte umfassen:

Grundvoraussetzung für eine Mitfinanzierung des Landes ist eine verkehrsplanerisch sinnvolle Bewertung seitens der Abteilung 16. Desweiteren müssen die Verkehrsdienste im Steirischen Verkehrsverbund integriert sein und überregionale Bedeutung haben. Der bestehende Öffentliche Verkehr darf durch die "Nachtbusse" nicht konkurriert werden. Ebenso muss eine durchschnittliche Mindestauslastung von zehn Personen gegeben sein.
Nachdem Jugendmobilitätsprojekte nur bei entsprechender Einbindung der Jugendlichen erfolgreich sein können, ist ein partizipativer Prozess mit den Jugendlichen vorzusehen.

Der durchschnittliche Finanzierungsbedarf für ein Jugendmobilitätsprojekt mit Nacht- bzw. Discobussen liegt bei rund € 150.000,--. Umgelegt auf die sieben steirischen Großregionen  und unter Berücksichtigung, dass in manchen Großregionen schon derzeit mehrere Jugendmobilitätsprojekte existieren (Steirischer Zentralraum) kann man annehmen, dass  die Steiermark mit rund zehn Jugendmobilitätsprojekten abgedeckt werden könnte. Daraus ergibt sich ein Finanzierungserfordernis von rund € 1.500.000,--.

Zur Mitfinanzierung seitens des Landes kann folgendes zusammengefasst werden:
Die Jugendstrategie der Fachabteilung Gesellschaft und Diversität sieht keine Priorität in der Finanzierung von Mobilitätsprojekten vor und beabsichtigt daher sich sukzessive aus der Finanzierung solcher Projekte zurückzuziehen. Weiter gefördert werden sollen jedoch durch die Fachabteilung Gesellschaft und Diversität Partizipationsprozesse von Jugendmobilitätsprojekten und Projekte, die die Selbstverantwortung von Jugendlichen stärken (vgl. Projekt Check an angel).
Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, sieht die Verantwortung  hauptsächlich in der Region und bei den Verursachern (Discobetreibern). Ob seitens des Ressorts dazu ein Beitrag geleistet werden kann, ist abhängig von den kommenden Budgets und kann derzeit nicht beurteilt werden.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012.





Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Jugendmobilität in den sieben Steirischen Großregionen, wird zur Kenntnis genommen.