EZ/OZ: 1527/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.10.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-2275/2012-14; FA18A - 013.21-2/2009-218
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
ÖBB Postbus GmbH\; Übereinkommen über die Sicherung des Öffentlichen Personennah- und Regionalbusverkehrs in der Steiermark:
1) Verlängerung des Vertrages über Verkehrsdienste im Land Steiermark 2012 bis 2018
2) Verkehrsdienstevertrag Schienennachfolgeverkehre Steiermark (SCHNAV) 2012 bis 2018 Beitrag des Landes für 6 Jahre: € 41.420.510\; VSt. 1/690204-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“
Einleitung:
Mit Fahrplanwechsel im Dezember 2012 laufen für den Regionalverkehr essentielle Verkehrsdiensteverträge mit der ÖBB Postbus GmbH. aus. Zur Aufrechterhaltung des Grundangebotes im Regionalbusverkehr ist eine Verlängerung dieser Verträge erforderlich.
1) Verlängerung des Vertrages über Verkehrsdienste im Land Steiermark 2012 bis 2018
Der Verkehrsdienstevertrag zur Sicherung des Bestandsangebotes der ÖBB Postbus GmbH. läuft mit Fahrplanwechsel im Dezember 2012 aus. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau (früher Fachabteilung 18A), hat daher bereits vor einem Jahr Verhandlungen mit der ÖBB Postbus GmbH. über die Verlängerung dieses Vertrages aufgenommen. In diesen Verhandlungen wurde erreicht, dass das mit Schulbeginn im September 2012 bestehende Bestandsangebot von der ÖBB Postbus GmbH. in der Steiermark weitgehend gesichert werden kann (Rücknahmen im Jahr 2013 lediglich maximal 50.000 km statt von der ÖBB Postbus GmbH. geforderten 800.000 km). Die Verlängerung des Verkehrsdienstevertrages stellt die einzige Möglichkeit dar, das Angebot in der jetzigen Qualität auf den Regionalbuskorridoren und im ländlichen Raum weitgehend zu sichern.
Ohne die Verlängerung des Verkehrsdienstevertrages wären zahlreiche steirische Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr zu erreichen und dadurch wesentliche Grundsätze einer angemessenen Daseinsvorsorge nicht mehr erfüllt. Im Sinne des Steirischen Gesamtverkehrskonzeptes soll daher in Ergänzung zu den Standards im Schienenverkehr auch im Busverkehr ein Grundangebot gesichert werden.
Zwischen dem Land Steiermark und der ÖBB Postbus GmbH wurde daher vereinbart, dass die Leistungen des Bestandsverkehrs (abgesehen von einer max. Rücknahme von 50.000 km im Jahr 2013) weiterhin erbracht werden. Wegen der Verflechtung der Verkehrsdienstleistungen soll auch der gleichzeitig auslaufende Vertrag VDV Weiz in den allgemeinen ÖBB Postbus Verkehrsdienstevertrag integriert werden. Die ÖBB Postbus GmbH verpflichtet sich damit, im Bestandsverkehr Leistungen in der Höhe von ca. 13 Mio. Jahreskilometern zu erbringen. Das Land Steiermark verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Ausgleichsleistung in der Höhe von jährlich € 5.765.359.
Betreffend Teuerungsausgleich wird vereinbart, dass der ÖBB Postbus GmbH dieser abgegolten wird bzw. sie das Recht erhält, im adäquaten Ausmaß Leistungen zurückzunehmen.
Zur Risikominimierung wird der ÖBB Postbus GmbH. eingeräumt, dass dem Unternehmen nicht zurechenbare Risiken (Treibstoffkosten und Einnahmenrückgang bei der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) entweder vom Land Steiermark abgegolten werden oder alternativ von der ÖBB Postbus GmbH. entsprechende Leistungsanpassungen erfolgen können.
2) Verkehrsdienstevertrag Schienennachfolgeverkehre Steiermark (SCHNAV) 2012 bis 2018
Auch die bereits bisher von der ÖBB Postbus GmbH. erbrachten Leistungen im Schienennachfolgeverkehr (SCHNAV) sollen wegen der Verflechtung mit dem Bestandsverkehr weiterhin bei der ÖBB Postbus GmbH. bestellt werden. Die für die Sicherstellung der Schienennachfolgeverkehre notwendigen Mittel werden dem Land vom Bund zur Verfügung gestellt (Landtagsbeschluss Nr. 291 vom 13. Dezember 2011). Die Verrechnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Bundesbeitrages zum Verkehrsverbund Steiermark (VST) zu Gunsten des Landes, welches die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Zusatzzahlung trägt.
Zu 1) und 2)
Im Sinne der EU VO 1370/2007 ist beabsichtigt, die Leistungen der ÖBB-Postbus GmbH beginnend mit 2014 stufenweise abzuschichten und in Bestellleistungen mit entsprechenden Vergabeverfahren umzuwandeln. Das bedeutet, dass die ausgeschriebenen Leistungen auch von anderen Verkehrsunternehmen erbracht werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Fahrplanwechsel 2012/13 und endet mit Fahrplanwechsel im Dezember (voraussichtlich am 8.12.) 2018 - das sind 6 Jahre.
Kosten und Finanzierung:
Fahrplanjahr | Kosten | Finanzierung |
9.12.2012- 31.12 2012 | € 362.304 |
|
2013 | € 5.765.359 | € 6.127.663 |
2014 | € 5.938.320 | € 5.938.320 |
2015 | € 6.116.469 | € 6.116.469 |
2016 | € 6.299.963 | € 6.299.963 |
2017 | € 6.488.962 | € 6.488.962 |
2018 | € 6.683.631 | € 6.683.631 |
Zwischensumme | € 37.655.009 | € 37.655.009 |
Unvorhergesehenes (10%) | € 3.765.501 | € 3.765.501 |
Summe | € 41.420.510 | € 41.420.510 |
Die Kosten des Landes für den Zeitraum von 6 Jahren belaufen sich unter Berücksichtigung einer Valorisierung von rund 3 % auf € 41.420.510. Für die Finanzierung der Jahre 2013 bis 2018 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen entsprechend Vorsorge zu treffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, eine diesbezügliche Vereinbarung mit der ÖBB Postbus GmbH. und der Steirischen Verkehrsverbund GmbH über einen Vertragszeitraum von 6 Jahren abzuschließen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Steiermark, der Steirischen Verkehrsverbund GmbH und der ÖBB Postbus GmbH insgesamt Zahlungen in der Höhe von rund € 41.420.510.- an die Steirische Verkehrsverbund GmbH zu leisten.
- Für die Finanzierung der Jahre 2013 bis 2018 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" entsprechend Vorsorge zu treffen.