EZ/OZ: 1528/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.10.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-2275/2012-23; A16 016.11-140/2011-32
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Beilagen, Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
L601a, Groß St. Florianerstraße von km 0,00 – km 3,30 Abschnitt: „Groß St. Florian – Unterbergla“ Bahnhofzufahrtsstraße Bahnhof Weststeiermark L637, Sulzhofstraße von km 0,85 – km 1,45 Übereinkommen betreffend der Übernahme von Landesstraßen und deren Kostentragung
Die ÖBB planen und errichten zurzeit die Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt. In Unterbergla ist die Errichtung des Bahnhofes "Weststeiermark" geplant. Zum Bahnhof wird der Bau einer Bahnhofzufahrtsstraße vorgesehen. Diese Bahnhofzufahrtsstraße kann vom Land Steiermark als Teil einer künftigen Straßenumfahrung im Westen von Groß St. Florian genutzt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Land Steiermark diese Bahnhofzufahrtsstraße, genannt L601a Groß St. Florianerstraße, als künftige Landesstraße von den ÖBB zu übernehmen.
Weiters wird durch die Straßenübernahme die Möglichkeit geschaffen, dass mittel- bzw. langfristig die von der Region gewünschte L601-Neu (Straßenverbindung zwischen Frauental und Preding) umgesetzt werden kann.
Die L601a wird nach den Vorgaben der Landesstraßenverwaltung (Verbreiterung der Fahrbahn und die Errichtung von Begleitwegen) gebaut, sodass die Straße die Ausbauparameter einer Landesstraße aufweist. Die von der Landesstraßenverwaltung gewünschten Änderungen der L601a schlagen sich mit Baukosten von ca. 1,35 Mio. € nieder.
Die L601a wird von den ÖBB errichtet und zu einem großen Teil finanziert. Die Kosten für die von der Landesstraßenverwaltung gewünschten Änderungen (Mehrkosten für die Planung, den Bau und die Grundeinlöse) trägt das Land Steiermark. Die Baukosten für das Land Steiermark werden voraussichtlich im Jahr 2017 entstehen.
Damit das Land die L601a übernimmt, trägt die ÖBB die Kosten für die Erhaltungsmehraufwendungen, welche die Landesstraßenverwaltung durch die zusätzliche Erhaltung dieser Straße in Zukunft hat.
Das Land Steiermark wird ein Erhaltungsentgelt (ca. 2,8 Mio. €) von den ÖBB voraussichtlich im Jahr 2017 für die Übernahme der L601a als Erhaltungsentschädigung bekommen. Ein Übereinkommen über die Erhaltungsmehraufwendungen wird noch zwischen den ÖBB und dem Land Steiermark ausgearbeitet.
Ebenso wird im Zuge des Koralmbahnbaues die L637, Sulzhofstraße von den ÖBB adaptiert. Die L637 muss aufgrund der Koralmbahn von den ÖBB in einem Teilbereich abgesenkt werden und die Koralmbahn mittels einer Unterführung queren. Aufgrund von zusätzlichen Wünschen der Gemeinden und des Landes wird an der L637 das angrenzende Geh- und Radwegenetz erweitert und es werden die vorhandenen Geh- und Radweglücken geschlossen. Die Baukosten für das Land Steiermark werden 2013 entstehen. Ein Übereinkommen über die Erhaltungsmehraufwendungen der L637 wird noch zwischen den ÖBB und dem Land Steiermark ausgearbeitet.
Eine Projektgenehmigung (inkl. Übernahme der Grundeinlösekosten) für die L601a und für die L637 durch die Steiermärkische Landesregierung liegt mit Beschluss vom 19.1.2012 vor.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend L601a, Groß St. Florianerstraße von km 0,00 - km 3,30 Abschnitt: "Groß St. Florian - Unterbergla" Bahnhofzufahrtsstraße Bahnhof Weststeiermark, L637, Sulzhofsstraße von km 0,85 - km 1,45, Übereinkommen betreffend der Übernahme von Landesstraßen und deren Kostentragung, wird zur Kenntnis genommen.