EZ/OZ: 1530/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.10.2012, 09:56:41
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Kostenbeiträge für Anstaltspflege bei Mehrlingsgeburten
Durch die jüngst erfolgten Beschluss des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) wurde auch eine Veränderung beim Kostenbeitrag vorgenommen, der bis dahin in § 35a Abs. 1 KALG geregelt war, sowie den Beiträgen gem. § 35a Abs. 5 und 6 KALG. Bis zum Inkrafttreten des StKAG war für die im Zusammenhang mit der Geburt stehenden Anstaltspflege bei Mehrlingsgeburten Kostenbeiträge je Kind einzuheben.
Glücklicherweise konnte in den Verhandlungen zur Novelle Einvernehmen über die Beseitigung dieser Benachteiligung für die Mütter von Mehrlingen erzielt werden - soweit diese im Einflussbereich des Landes liegt.
Mit der Einfügung des Abs. 7 in § 74 wurde demgemäß die damit verbundene finanzielle Belastung für Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen verringert, indem der Kostenbeitrag nach Abs. 1 sowie die Beträge nach Abs. 5 und 6 ab nun nur für ein Kind einzuheben ist.
Von dieser Korrektur unberührt bleiben allerdings die in §447f ASVG vorgeschrieben Kostenbeiträge für die Angehörigen von PatientInnen bei Anstaltspflege eines Angehörigen, die letzlich aber an den jeweiligen Landesgesundheitsfonds fließen. Die Bestimmungen, welche Einhebung und Höhe dieser Beiträge regeln, nehmen keinerlei Rücksicht auf besondere Umstände, wie sie etwa bei einer Mehrlingsgeburt vorliegen, und sind weiterhin je Kind zu entrichten.
Der Bund sollte zur Entlastung von Familien mit Mehrlingen, wie es der Landesgesetzgeber tat, auf die mehrfache Einhebung der Kostenbeiträge für mehr als ein Kind verzichten. Solange der Bund sich nicht zur Beseitigung dieser Belastung entschließen kann, ist das Land aufgefordert, den Müttern von Zwillingen oder Mehrlingen nach Möglichkeit durch eine Refundierung dieser bundesgesetzlich geregelten, aber letztlich dem Gesundheitsbudget des Landes zufließenden Mittel entgegenzukommen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
i) an den Bundesgesetzgeber mit der Forderung heranzutreten, die finanzielle Belastung für Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen dadurch zu verringern, dass der in Folge einer Geburt fällige Kostenbeitrag für die Anstaltspflege für Angehörige von ASVG-Versicherten durch entsprechende Novellierung der entscheidenden Bestimmungen in der Sozialversicherungsgesetzgebung nur für ein Kind einzuheben ist, und weiters
ii) zu prüfen ob, und allenfalls welche formalrechtlichen Einwände gegen eine Refundierung der im ASVG bestimmten Kostenbeiträge sprechen die im Zuge der Niederkunft von Mehrlingen anfallen, soweit diese eine finanzielle Mehrbelastung im Vergleich zu Müttern die ein Kind gebären darstellen, und hierüber sowie einer ersten eine Einschätzung in welcher Größenordnung sich der für die Einführung einer solche Maßnahme entstehende Verwaltungsaufwand bewegen würde dem Landtag Bericht zu erstatten
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)