LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1540/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.10.2012, 14:27:44


Landtagsabgeordnete(r): Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Öffnungszeiten der Landesbibliothek

Die umfassende bauliche Neugestaltung der Landesbibliothek im Rahmen des Joanneum Projektes zog eine Reihe von Neuerungen nach sich, die eine bessere Lagerung, Präsentation, Erschließung und Pflege ihrer Bestände erlaubt und sich auch in zahllosen größeren und kleineren Verbesserungen bzw. einer Erweiterungen des Serviceangebotes für die BenutzerInnen ihren niederschlugen.

Die für eine Einrichtung dieser Größe und Bedeutung überraschend knapp bemessenen Öffnungszeiten stellen gerade deswegen einen umso großer Wehrmutstropfen dar. Die Bibliothek steht BenutzerInnen nämlich grundsätzlich lediglich von Montag bis Freitag jeweils zwischen 10:00-17:00 Uhr offen, wobei dieses ohnehin kleine Zeitfenster während steirischen Schulferien sogar auf 10:00-14:30 Uhr eingeschränkt wird.  

Das Gros der berufstätigen EntlehnkartenbesitzerInnen ist dadurch nicht nur mit der Herausforderung konfrontiert, allfällige Entlehnvorgänge in ihrer Kernarbeitszeit unterbringen zu müssen. Allein dies limitiert die Nutzungsmöglichkeit der Bibliothek für die Betroffenen entscheidend, wobei natürlich Faktoren wie zum Beispiel die Entfernung bzw. Wegzeit zwischen Arbeitsstätte und Bibliothek das Ausmaß dieser Einschränkung erheblich beeinflußt und z.T. beträchtlich beeinträchtigt. 

Die Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten der Landesbibliothek die zeitaufwändig oder nur vor Ort konsumierbar sind, wie die Konsultation von nichtentlehnbaren Freihandaufstellungen oder Magazinbeständen mit Erscheinungsdatum vor 1900 genauso wie als Microfichearchive archivierte Zeitungsausgaben ist für Berufstätige de facto gar nicht in dem von ihnen gewünschten oder für sie notwendigen Ausmaß möglich.

Dieser bedauerliche Zustand ist gerade in Anbetracht der jüngst erfolgten Renovierung und sonst erfolgten Leistungsverbesserung bzw. Serviceausweitung nicht nachvollziehbar.

Die Landesbibliothek Steiermark hat damit im österreichweiten Vergleich kürzesten Öffnungszeiten, nur vergleichbar mit jenen der Landesbibliothek des Burgenlandes, die zwar ebenfalls ungünstig sind, aber mit 37 Stunden pro Woche trotzdem die hiesige Landesbibliothek hinter sich lassen.

Die Landesbibliothek des Landes Niederösterreich bietet an vier Tagen der Woche mit 7,5 Stunden ebenfalls vergleichbare wenn auch längere Öffnungszeiten, trägt aber den Bedürfnissen Berufstätiger NutzerInnen an zumindest an einem Werktag mit einer Öffnüngszeit von 8:30-18:00 Rechnung.

Die Öffnungszeiten der anderen Landesbibliotheken sind demgegenüber qualitativ und quantitativ noch wesentlich großzügiger und KundenInnenfreundlicher.

Der bestehende Zustand scheint dem Bildungsstandort Steiermark und der Bildungs- und Universitätsstadt Graz bei weitem nicht angemessen zu sein.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, für eine deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten der Landesbibliothek Sorge zu tragen, und hierbei insbesondere durch eine längere Abendöffnung werktags den Bedürfnissen berufstätiger NutzerInnen verstärkt Rechnung zu tragen.  


Unterschrift(en):
Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ)