LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1284/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 31.05.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-311/2012-56; FA18E 02-74/2011-9; FA1E 30-2204/2007-105
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Gerhard Kurzmann

Betreff:
Beschluss Nr. 295 des Landtages Steiermark vom 13. Dezember 2011 betreffend Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder

Der Landtag Steiermark hat am 13.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, dass die teilweise bestehenden Probleme bei der Strafverfolgung von Verkehrsdelikten, die von LenkerInnen von Fahrzeugen mit bestimmten nicht-österreichischen behördlichen Kennzeichen begangen werden, möglichst rasch und effizient beseitigt werden, um dadurch für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen."

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Es wird die Stellungnahme von Herrn Sektionschef Dr. Manfred Matzka (Bundeskanzleramt) wiedergegeben:

"Eines der Hauptprobleme bei der Strafverfolgung ausländischer Verkehrsteilnehmer ist die Ermittlung der Fahrzeughalter. Eine große diesbezügliche Erleichterung und Vereinfachung bringt die Richtlinie 2011/82/EU über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, ABI. L Nr. 288. Diese Richtlinie wurde am 5. November 2011 veröffentlicht und muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 7. November 2013 umgesetzt werden.
Dadurch wird es möglich sein, die Daten von FahrzeughalterInnen/ZulassungsbesitzerInnen EU-weit automatisiert auszutauschen, um bestimmte Verkehrsdelikte grenzüberschreitend verfolgen zu können.
Die Behörden werden dann ermächtigt sein, den FahrzeughalterInnen eine Anonymverfügung zu übermitteln. Das BMVIT hat bereits einige Maßnahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung gesetzt und arbeitet nun gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres an der zügigen Umsetzung der oben genannten Richtlinie.
Das BMI bereitet im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für das Kennzeichenzentralregister die Schaffung einer Schnittstelle gemäß der oben dargelegten EU-RL vor. Um die technische Umsetzung aber weiter voran zu treiben, bedarf es auf EU-Ebene noch der Lösung einiger Probleme.
Innerhalb der Salzburg Forum Gruppe - eine Zusammenarbeit zwischen den InnenministerInnen mehrerer mitteleuropäischer Staaten im Sicherheitsbereich, einschließlich der Verkehrssicherheit - gibt es außerdem Gespräche zur Vorbereitung eines Abkommens über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von straßenverkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten."



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 295 des Landtages Steiermark vom 13.12.2011, betreffend Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder, wird zur Kenntnis genommen.