LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1339/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.06.2012, 14:08:13


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Zurückdrängen der Leiharbeit in Österreich

Rund 80.000 ArbeitnehmerInnen auf Zeit gibt es in Österreich. Die meisten werden über den Arbeitsmarktservice an Personaldienstleister verwiesen, die diese wiederum an Unternehmen weitervermitteln, die kurzfristig Extra-Arbeitskräfte benötigen. LeiharbeitnehmerInnen genießen in Österreich weniger Sicherheit und werden im Schnitt schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte, obwohl diese Unterschiede geringer ausgeprägt sind als zum Beispiel in Deutschland.

Das seit 1988 geltenden Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) gibt LeiharbeitnehmerInnen einen gesetzlichen "Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt", das auf die Löhne der Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb "Bedacht" nehmen soll. Den Interpretationspielraum, den diese reichlich schwammige Formulierung lässt, sollte der Leiharbeits-Tarifvertrag durch die Festlegung schließen, dass für LeiharbeitnehmerInnen während der Verleihzeiten dieselben Tarifverträge wie die Stammbeschäftigten des Einsatzbetriebes gelten. Die einschlägigen Statistiken zeigen, dass dies in der Praxis häufig nicht der Fall ist.
Problematisch bleibt die Entlohnung in einsatzfreien Zeiten. Welcher Lohn ist ortsüblich und angemessen, wenn ein Leiharbeitnehmer/In gerade nicht vermittelt werden kann? Vor allem in diesen Zeiten greifen die im Tarifvertrag festgelegten Lohnuntergrenzen. Diese liegen zwischen 7,63 Euro pro Stunde für Ungelernte und 14,51 Euro für Techniker. In der Praxis hat sich die Eingruppierung der Beschäftigten in die insgesamt sechs Berufsgruppen als problematisch erwiesen.

Trotz wiederholter Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Versuche die Bedingungen der Leiharbeit Vereinbarungen der Tarifparteien zu verbessern, bleibt Leiharbeit jedoch was sie ist, eine prekäre Form der Beschäftigung. Für mehr als die Hälfte der LeiharbeitnehmerInnen im produzierenden Gewerbe Österreichs endet ein Einsatz nach weniger als drei Monaten. Die Wenigsten bleiben länger als ein Jahr in einem Betrieb. Zwischenmenschliche Beziehungen zu KollegenInnen lassen sich unter diesen Umständen kaum aufbauen, und werden durch die Unternehmen teilweise sogar gezielt unterbunden. Wesentliches Element der Existenz als LeiharbeiterIn ist die permanente Ungewissheit, denn nach jedem Einsatzende droht erneut die Arbeitslosigkeit. Viele LeiharbeitnehmerInnen sind armutsgefährdet.

Die Gewerkschaft ProGe wird nicht müde auf die Praxis der "einvernehmlichen Kündigungen" im Leiharbeitsbereich hinzuweisen, die  85 etwa Prozent ausmacht. Oft würde LeiharbeiterInnen gedroht, sie nicht mehr anzustellen, wenn sie die einvernehmliche Kündigung nicht unterschreiben.

Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der LeiharbeiterInnen neben einer zweiwöchigen Kündigungsfrist auch Zugang zu Leistungen, wie zum Beispiel ein Betriebskindergarten oder eine Kantine geben soll hat auf Seite der Personalvermittler prompt die Drohung ausgelöst, den Kollektivvertrag einseitig zu kündigen. Alexander Praschek, der Präsident des Branchenverbandes VZA, begründete seine ablehnende Haltung wie folgt: "Der Kündigungsschutz führt das Prinzip der Zeitarbeit ad absurdum."

Die KPÖ ist demgegenüber der Überzeugung, dass Leiharbeit über Jahrzehnte hinweg erstrittene ArbeitnehmerInnenrechte ad absurdum führt, zu einer Erodierung des Kündigungsschutzes führt und durch das massenhafte "Zwischenparken" tausender LeiharbeiterInnen als Arbeitslose zwischen den Arbeitssätzen zu einer übermäßigen Belastung des Sozialversicherungssystems führt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, zugunsten einer Förderung regulärer Arbeitsverhältnise, zur Bekämpfung der Armutsgefährdung und im Sinne einer langfristigen Stabilisierung des Sozialversicherungssystems der Leiharbeit in Österreich die gesetzliche Grundlage wieder zu entziehen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)