LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1338/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.06.2012, 14:08:02


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Landesgesetzliche Zweckbindung der Wohnbauförderung

Die Stadt Graz wendete sich jüngst im Petionsweg an den Landtag und den Bundesgesetzgeber, um erneut auf die zunehmend beunruhigende Entwicklung hinzuweisen, welche durch die jahrelange Zweckentfremdung von Mitteln der Wohnbauförderung zur Finanzierung des Landesbudgets ausgelöst wurde. Die Zahl der jährlich mit Förderungsmitteln errichteten Wohnungen ist stark rückläufig, in absoluten Zahlen kam es hierbei in den letzten Jahren zu einer Reduktion von 2.500 geförderten Wohneinheiten auf 1.400 Wohneinheiten pro Jahr. In absehbarer Zeit wird es vor allem auch deshalb es zu wenige leistbare Wohnungen geben.
Die EinwohnInnenzahl im Ballungsraum Graz steigt kontinuierlich und rasch, ebenso wie der Mietzins auf dem freien Wohnungsmarkt.
Dies ist für ein großes Segment der Bevölkerung in ökonomisch schwierigen Zeiten eine hochproblematische Situation, insbesondere da im Gefolge des zuletzt beschlossenen Doppelbudgets auch eine Kürzung der Wohnbeihilfe erfolgte.
Die Stadt Graz argumentiert in ihrer Petition daher folgerichtig, dass eine Forcierung des geförderten Wohnbaus ein daher ein dringendes Gebot der Stunde ist.
Die Regierungsparteien teilten diese Einschätzung bis vor Kurzem, oder waren jedenfalls nicht in der Lage die oben skizzierte Argumentation zu entkräften. Dies erschließt sich zumindest daraus, dass sie nicht verlegen waren diesbezügliche Lippenbekenntnisse sogar in Landtagsbeschlüsse zu gießen, wie jener, den der Landtag Steiermark noch am 9.2.2010 einstimmig fasste und den folgenden Wortlaut aufwies:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder verbindlich zu normieren."
Ein diesbezügliches Schreiben an Bundeskanzler Werner Fayman wurde unter Hinweis darauf, dass die Wiedereinführung der Zweckwidmung ein anachronistischer Eingriff des Bundes in die Budgethoheit untergeordneter Gebietskörperschaften wäre, abschlägig beantwortet.
Nichts allerdings hindert das Land im Rahmen eben jener Budgethoheit und seiner legislativen Kompetenzen eine Landesgesetzliche Verpflichtung zur widmungsgemäßen Verwendung der Wohnbauförderungsmittel zu schaffen. Nichts läge allerdings der Landesregierung ferner, als dieser von vielen Seiten vorgebrachten Forderung näherzutreten. Ganz im Gegenteil: Mit der zum letzten Jahreswechsel erfolgten Neuregelung des Steiermärkischen Landes-Forderungsverkaufs-Gesetzes 2002 wurde die Grundlage für die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen zur Teilfinanzierung der Landeshaushalte 2011 und 2012 geschaffen. Die Plünderung des Wohnbaufördertopfes wird also ungebremst fortgesetzt. 
Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der SPÖ Fraktion aus der letzten Session der XV Gesetzgebungsperiode begründet konzise was stattdessen das Gebot der Stunde wäre:
"Generell und auch für den wahrscheinlichen Fall, dass die Aufforderung an die Bundesregierung, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder einzuführen, wieder einmal nicht fruchten sollte, muss diese Zweckbindung landesgesetzlich verankert werden, um das sozial- und wirtschafts- und umweltpolitische Instrument der Wohnbauförderung in Krisenzeiten und in Zeiten knapper öffentlicher Budgets nicht zu gefährden."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich eine Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, mit der die Zweckbindung der vom Bund zur Verfügung gestellten Wohnbaumittel für den sozialen Wohnbau landesgesetzlich verankert wird, um das sozial- und wirtschafts- und umweltpolitische Instrument der Wohnbauförderung in Krisenzeiten und in Zeiten knapper öffentlicher Budgets nicht zu gefährden.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)