EZ/OZ: 1431/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 31.08.2012, 07:54:26
Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Betreff:
Buschenschankgesetz, Musizieren in Buschenschänken
Ein aktuelles Straferkenntnis der BH Radkersburg brachte kürzlich zu Tage, dass in steirischen Buschenschänken das Musizieren von Seiten des Gesetzgebers grundsätzlich nicht erwünscht ist.
Unter § 4 Abs. 3 Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979 steht zu lesen: "In einer Buschenschank sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen verboten, ausgenommen Veranstaltungen zur Brauchtumspflege." Der inkriminierte Buschenschankbetreiber hatte bereits zahlreiche Jazzkonzerte veranstaltet, bis eines Tages die Anzeige einer sich in ihrer Ruhe gestört fühlenden Nachbarin die Behörde tätig werden ließ. Anlässlich der Strafverhandlung erklärte man dem erstaunten Buschenschankbetreiber, dass nicht nur Jazzkonzerte, sondern auch das vorsätzliche Abhalten von volkstümlichen und traditionellen steirischen Musikdarbietungen verboten seien.
Die steirischen Buschenschänken, zu Recht vom Tourismus beworben und ein bedeutendes Stück steirischen Kulturgutes, die von alters her ein Hort des Singens und Musizierens sind, sollen also das Musizieren tunlichst unterlassen? Es ist nicht davon auszugehen, dass dies der Wille des Gesetzgebers war.
Gerade die steirischen Buschenschänken sollten ebenso wie die steirischen Gaststätten vom Gesetzgeber und der steiermärkischen Landesregierung dazu ermuntert werden, wieder Zentren des Singens und Musizierens zu werden. Einschränkungen dieser Funktion sind schnellstmöglich auszumerzen. Der § 4 Abs. 3 des Steiermärkischen Buschenschankgesetzes ist daher ersatzlos zu streichen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ….., mit dem das Gesetz vom 14.März 1979 über den Ausschank von selbsterzeugtem Wein und Obstwein in Buschenschenken (Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979) geändert wird.
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
"1. § 4 Abs. 3 entfällt."
Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)