LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 790/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Quotenregelung in Aufsichtsräten


zu:


  • 790/1, Quotenregelung in Aufsichtsräten (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in seinen Sitzungen vom 15.11.2011 und 17.04.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:

"Das Ziel, neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung auch eine ausgeglichene Geschlechterbalance in durch die Landesregierung zu besetzenden Aufsichtsräten sicherzustellen, wird von allen Regierungsmitgliedern unterstützt. Seitens der zuständigen Fachressorts werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, die neben einer Besetzung nach fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung insbesondere auch eine ausgeglichene Geschlechterbalance schrittweise sicherstellen.

Zu diesen Maßnahmen gehört u. a. die Selbstbindung des Landes im Hinblick auf die genannte Zielsetzung sowie die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen in politischer, struktureller und - soweit möglich - gesellschaftlicher Hinsicht. Beispielgebend hierfür sind die in der Landesverwaltung bereits laufenden Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming sowie die Gründung eines überparteilichen Frauennetzwerkes mit dem Ziel, aus einem Pool von qualifizierten Frauen auszuwählen.

Das Land Steiermark verpflichtet sich bei Nominierungen in AR bzw. Beiräte sicherzustellen, dass bis 31. Dezember 2014 kein Geschlecht weniger als 25 Prozent und bis 31. Dezember 2018 kein Geschlecht weniger als 35 Prozent der vom Land zu besetzenden Positionen einnimmt.

Die im selbstständigen Antrag erhobene Forderung, wonach "dabei auch darauf Bedacht zu nehmen ist, dass diese Quote für den gesamten Aufsichtsrat gilt, wenn auch Dritte Entsendungsrechte haben", ist in der Praxis nahezu unmöglich umzusetzen bzw. entzieht sich dem Einflussbereich des Landes."



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Finanzen zum Antrag, Einl.Zahl 790/1, der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek, betreffend Quotenregelung in Aufsichtsräten, wird zur Kenntnis genommen.