LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1115/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: „Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 329.204,50, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020


zu:


  • 1115/1, Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: "Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 329.204,50, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 17.04.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 329.204,50, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.

Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Gerlitz Lorenz, Andersengasse 1, 8041 Graz notwendig.

PLAN   GB         KG              EZ    GNR   BA           WIm²  ART*   €/m²  WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage          VBF = vorübergehend beanspruchte
Fläche          FLG = Flächengewinn

123    63222   Grambach   460  84       LN    0     1306   DBS    30,00  39.180,--
124    63222   Grambach   460  83       LN    0         74   DBS    30,00    2.220,--
134    63222   Grambach   460  126/1  LN    0       662   DBS    60,00  39.720,--
138    63222   Grambach   460  126/1  LN    0       398   DBS    91,00  36.218,--
139    63222   Grambach   460  126/2  LN    0       957   DBS    60,00  57.420,--
140    63222   Grambach   460  126/2  LN    0       822   DBS    91,00  74.802,--
1200  63222   Grambach   460    82     LN    0       200   VBF     30,00   6.000,--
im Plan als Planzahl geführt unter Nr. 127

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

1        Pa   7,5 % Wiederbeschaffungskosten (Berechnungsbasis ist nur der Bodenwert)    15.693,--
1        Pa   10 % Akzeptanzzuschlag  à 20.924,--                                  20.924,--
2500  m²   Restliegenschaftsentwertung Grundstück Nr. 84 südliche Restfläche à 7,50   18.750,--
2437  m²   Restliegenschaftsentwertung Grundstück Nr. 84 nördliche Restfläche  à 7,50   18.277,50
 
GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                     € 329.204,50

Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 30,00/m², € 60,00/m² bzw. € 91,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 329.204,50 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Gerlitz Lorenz, Andersengasse 1, 8041 Graz-Liebenau, wird genehmigt.