- 1115/1, Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: "Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 329.204,50, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 17.04.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.
Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 329.204,50, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.
Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Gerlitz Lorenz, Andersengasse 1, 8041 Graz notwendig.
PLAN GB KG EZ GNR BA WIm² ART* €/m² WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage VBF = vorübergehend beanspruchte
Fläche FLG = Flächengewinn
123 63222 Grambach 460 84 LN 0 1306 DBS 30,00 39.180,--
124 63222 Grambach 460 83 LN 0 74 DBS 30,00 2.220,--
134 63222 Grambach 460 126/1 LN 0 662 DBS 60,00 39.720,--
138 63222 Grambach 460 126/1 LN 0 398 DBS 91,00 36.218,--
139 63222 Grambach 460 126/2 LN 0 957 DBS 60,00 57.420,--
140 63222 Grambach 460 126/2 LN 0 822 DBS 91,00 74.802,--
1200 63222 Grambach 460 82 LN 0 200 VBF 30,00 6.000,--
im Plan als Planzahl geführt unter Nr. 127
SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN
1 Pa 7,5 % Wiederbeschaffungskosten (Berechnungsbasis ist nur der Bodenwert) 15.693,--
1 Pa 10 % Akzeptanzzuschlag à 20.924,-- 20.924,--
2500 m² Restliegenschaftsentwertung Grundstück Nr. 84 südliche Restfläche à 7,50 18.750,--
2437 m² Restliegenschaftsentwertung Grundstück Nr. 84 nördliche Restfläche à 7,50 18.277,50
GESAMTENTSCHÄDIGUNG: € 329.204,50
Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 30,00/m², € 60,00/m² bzw. € 91,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012.
Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 329.204,50 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Gerlitz Lorenz, Andersengasse 1, 8041 Graz-Liebenau, wird genehmigt.