LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1161/15

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: „Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 131.490,48,
Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020


zu:


  • 1161/1, Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: "Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 131.490,48, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 17.04.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 131.490,48, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.
Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Steirische Gas-Wärme GmbH, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz notwendig.

PLAN  GB         KG                             EZ     GNR    BA   m²     ART*  €/m²    WERT
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* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche     FLG = Flächengewinn

19      63123  Graz Stadt-Thondorf   296   73/3   BFL  1.097 DBS   65,00    71.305,00

NEU  63123  Graz Stadt-Thondorf   296   73/3   BFL     804 DBS   65,00     52.260,00

Abzüglich DBK der 20 kV- + 110 kV-Leitung, sowie Kabelleitung
1.118 m² (43 m x 26 m) x € 16,-- (25 % x € 65,--)                                17.888,00

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN
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122    lfm    Maschendrahtzaun á 60,00                                                     7.320,00

1        Pa     7,5 % Wiederbeschaffungskosten 
                  (Berechnungsbasis ist nur der Bodenwert) von 105.677,00      7.925,78

1        Pa     10 % Akzeptanzzuschlag  à 10.567,70                                 10.567,70


GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                                131.490,48

Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit dem Liegenschaftseigentümer ein Kaufpreis von € 65,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung von 29. März 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 131.490,48 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Steirische Gas-Wärme GmbH, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz, wird genehmigt.