Der Ausschuss "Daseinsvorsorge" hat in seinen Sitzungen vom 07.02.2012 und 12.06.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Daseinsvorsorge vom 07.02.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1006/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Stellungnahme der Abteilung 2 - Zentrale Dienste:
Die in den Verwaltungsbereich der Abteilung 2 - Zentrale Dienste fallenden Gebäude (Dienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen und ABB Steiermark sowie Landeswohnhäuser) werden von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) kaufmännisch und bautechnisch betreut. Die LIG wurde daher um eine fachliche Stellungnahme mit der Darlegung, inwieweit die Umstellung aller Gebäude der LIG ab 1. Jänner 2013 auf Strom von zertifizierten, unabhängigen ÖkostromanbieterInnen möglich ist, ersucht.
Die LIG hat dazu mitgeteilt:
"Die Landesimmobilien-Gesellschaft verfügt aktuell über Energielieferverträge mit 14 Stromanbietern, wobei mehr als 95 % des Gesamtbezuges durch die Energie Steiermark und die Energie Graz abgedeckt werden. Die restlichen 5 % verteilen sich auf 12 lokale Kleinanbieter.
Grundsätzlich ist hier zwischen Ökostrom und "Grünem Strom", welcher eine Unterart desselben darstellt, zu differenzieren. Das Kriterium für Ökostrom ist, dass dieser aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Geothermie, Sonne, Wind und Wasser) produziert wird, der "Grüne Strom" zeichnet sich durch einen spezifizierten Energiemix aus und hat hier der Anteil der Photovoltaik mindestens 1 % und jener der Wasserkraft maximal 79 % zu betragen. Voraussetzung für die Klassifizierung als "Grüner Strom" ist eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft oder den Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Sowohl die Groß- als auch die Kleinanbieter liefern der Landesimmobilien-Gesellschaft ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern, jedoch handelt es hierbei nicht um "Grünen Strom" und liegt folglich auch keine Zertifizierung vor.
Insbesondere ist auch zu erwähnen, dass in einem aktuellen Ranking von Global 2000 und Greenpeace unter den großen heimischen Stromanbietern der Energie Steiermark ein besonders gutes Zeugnis ausgestellt wird. Laut Greenpeace ist die Energie Steiermark ein Unternehmen, welches aufzeigt, "dass der Verzicht auf Atomstrom auch für konventionelle Stromanbieter möglich ist."
Seitens der Landesimmobilien-Gesellschaft wurde bisher die Stützung regionaler Ökostromproduzenten priorisiert. Diesen ist es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oftmals gar nicht oder nur schwer möglich, den für die Klassifizierung als "Grüner Strom" erforderlichen Energiemix anzubieten (nichts desto trotz bemühen sich diese aktuell darum). Laut aktueller Recherche sind gegenwärtig lediglich zwei zertifizierte Ökostrom-Anbieter am Markt tätig, es handelt sich hierbei um die oekostrom AG mit Sitz in 1070 Wien und die AAE Naturstrom Vertrieb GmbH mit Sitz in 9640 Kötschach-Mauthen, ein regionaler steirischer Anbieter ist nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund scheint die bisherige Vorgehensweise bei der Auswahl der Energielieferanten ökologisch und volkswirtschaftlich sinnhaft.
Die Lieferverträge mit der Energie Steiermark und der Energie Graz sind mit 31.12.2014 bzw. mit 31.12.2013 befristet, eine vorzeitige Auflösung dieser Verträge ist, da mit Vertragspönalen zu rechnen wäre, nicht möglich.
Rechtzeitig vor Ablauf der bedungenen Vertragslaufzeiten wird die LIG eine sorgfältige Marktanalyse vornehmen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist bis zu diesem Zeitpunkt mit Änderungen am Strommarkt zu rechnen. In der Folge ist - selbstverständlich unter Beachtung der Vorgaben des BVerG - beabsichtigt, wiederum die Leistungen regionaler Ökostromstromlieferanten in Anspruch zu nehmen."
Der Bericht des Ausschusses für Daseinsvorsorge zum Antrag, Einl.Zahl 1006/1, der Abgeordneten Ing.in Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek, betreffend Versorgung aller Gebäude des Landes mit Ökostrom 2, wird zur Kenntnis genommen.