LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1435/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 31.08.2012, 09:30:25


Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Keine Fußfesseln und sonstige Hafterleichterungen für Kinderschänder und Sexualstraftäter


Wie aus aktuellen Medienberichten zu erfahren ist, gibt es zahlreiche Fälle von Kinderschändern und Sexualstraftätern die trotz einer unbedingten Haftstrafe eine Hafterleichterung speziell durch die elektronische Fußfessel erfahren dürfen. Im Sinne der Sicherheit und zum Schutz der Familien sollte dafür gesorgt werden, dass bei Sexualdelikten keine Hafterleichterung möglich ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung insbesondere mit der Bundesministerin für Justiz sicherzustellen, dass im Sinne der Sicherheit der Familien dafür gesorgt wird, dass Hafterleichterungen, besonders mittels Fußfesseln bei rechtskräftig verurteilten Kinderschändern und Sexualstraftätern verfassungskonform ausgeschlossen werden.


Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)