EZ/OZ: 1435/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 31.08.2012, 09:30:25
Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Keine Fußfesseln und sonstige Hafterleichterungen für Kinderschänder und Sexualstraftäter
Wie aus aktuellen Medienberichten zu erfahren ist, gibt es zahlreiche Fälle von Kinderschändern und Sexualstraftätern die trotz einer unbedingten Haftstrafe eine Hafterleichterung speziell durch die elektronische Fußfessel erfahren dürfen. Im Sinne der Sicherheit und zum Schutz der Familien sollte dafür gesorgt werden, dass bei Sexualdelikten keine Hafterleichterung möglich ist.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung insbesondere mit der Bundesministerin für Justiz sicherzustellen, dass im Sinne der Sicherheit der Familien dafür gesorgt wird, dass Hafterleichterungen, besonders mittels Fußfesseln bei rechtskräftig verurteilten Kinderschändern und Sexualstraftätern verfassungskonform ausgeschlossen werden.
Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)