EZ/OZ: 1080/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.02.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-311/2012-16; FA18A 010.12-1/2009-71
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Beilage
Betreff:
Beschluss Nr. 262 des Landtages Steiermark vom 22. November 2011 betreffend ÖBB-Fahrplankürzungen zwischen Graz, Salzburg und Linz
Der Landtag Steiermark hat am 22.11.2011 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, in Verhandlungen mit der ÖBB-Personenverkehr AG zu treten, um für die Steiermark ein langfristig attraktives Versorgungskonzept zu erarbeiten und dessen Umsetzung und Finanzierung zu sichern."
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Es wird zu Punkt 2 des Beschlusses die Stellungnahme von Frau Kabinettchef Mag. Maria Kubitschek (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) wiedergegeben:
"Auch dem bmvit ist es ein großes Anliegen, den Verkehr auf der Schiene zu erhöhen, und so freut es uns immer, wenn wir in diese Sache vehemente Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben. Dieses Ziel gilt natürlich ebenso für die ÖBB, welche auch daran interessiert sind, dass mehr Züge fahren, was durch die steigende Anzahl an Zügen auch belegt wird.
Gemäß den gesetzlichen Grundlagen sind der Bund und die einzelnen Bundesländer die Besteller von Zugverkehren überall da, wo die Kosten mit Ticketeinnahmen nicht abgedeckt werden können. Alle nicht bestellten Züge werden von den Bahnunternehmen nur dann gefahren, wenn diese eigenwirtschaftlich, d.h. aus Ticketeinnahmen finanziert, geführt werden können. Es liegt daher letztlich in der wirtschaftlichen und operativen Verantwortung des Unternehmens, die nicht bestellten Verbindungen in der Gesamtverantwortung zu hinterfragen.
Der Bund hat seine Bestellungen österreichweit trotz Sparvorgaben kontinuierlich erhöht. Es werden rund 71 Mio. Zugkilometer neben den Privatbahnen bei der ÖBB-Personenverkehr AG bestellt und finanziert, bisher waren es rund 60 Mio. Allein in der Steiermark werden durch den neuen Verkehrsdienstevertrag 8,8 Mio. Fahrplankilometer sichergestellt, wofür das bmvit in der Steiermark € 72 Mio. aufwendet. Dies entspricht gegenüber 2006 einer Steigerung von rd. 116 % und einem Anteil an der Gesamtleistung von rund 75 %.
Nachdem die budgetären Möglichkeiten jedoch begrenzt sind und die Mittelverwendung strengen Kontrollen unterliegt, wurden sämtliche Bahnverbindungen - so auch jene in der Steiermark - im Zuge der Leistungsplanung für den Verkehrsdienstevertrag einer betriebswirtschaftlichen Analyse unterzogen. Wesentliche Parameter waren natürlich die Kosten- und Erlössituation sowie die bestehenden Fahrgastpotentiale.
Es darf auch angemerkt werden, dass ein Streckenvergleich im Hinblick auf die Anzahl bestehender Direktverbindungen nur dann zulässig erfolgt und im Verantwortungsbereich eines Bestellers liegen kann, wenn es sich um gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen handelt. Auf der Westbahn zwischen Wien und Salzburg verkehren seit der Betriebsaufnahme der WESTbahn Management GmbH im Dezember 2011 täglich etwa 46 Zugspaare (!) im Direktverkehr, allesamt jedoch eigenwirtschaftlich ohne öffentlichen Auftraggeber. Die beiliegende Grafik zeigt demgegenüber den Fokus des Verkehrsdienstevertrags des Bundes im Hinblick auf die Bestellung von Direktverbindungen.
Wie bekannt ist, konnte aber mittlerweile zwischen dem den Ländern Steiermark und Salzburg mit Unterstützung des bmvit sowie der ÖBB-Personenverkehr AG eine Einigung zur Aufrechterhaltung dieser Relationen erzielt werden, die bereits seit Fahrplanwechsel vom 11.12.2011 verkehren."
Punkt 3 des Beschlusses, "Die Steiermärkische Landesregierung wird weiters aufgefordert, für eine längerfristige Sicherung dieser Bahnverbindungen auch durch entsprechende Verhandlungen mit den potentiellen PartnerInnen kostengünstige Alternativvarianten zu entwickeln und dem Landtag darüber berichten", wird wie folgt beantwortet:
"Zur Entwicklung kostengünstiger Alternativvarianten für eine längerfristige Sicherung der inneralpinen Bahnverbindungen wurde auf Basis eines Beschlusses der Landesverkehrsreferentenkonferenz am 11. Mai 2011 in Salzburg unter der Federführung des Landes Steiermark eine Arbeitsgruppe Fernverkehr Österreich ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Länder und des BMVIT und ist zu dem Schluss gekommen, dass mit dem derzeitigen Mitteleinsatz für den gemeinwirtschaftlichen Schienenverkehr in Österreich ein wesentlich besseres Angebot als bisher bereitgestellt werden kann. Daher werden die Länder gemeinsam mit dem Bund auf konsensualem Weg ein integriertes Konzept des Fern- und Nahverkehrs erarbeiten, in dem zum Beispiel Taktdichten, Qualitätsstandards und notwendige umsteigefreie Verbindungen zwischen den Landeshauptstädten definiert werden. Über wesentliche Realisierungsschritte wird dem Landtag berichtet werden."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Februar 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 262 des Landtages Steiermark vom 22.11.2011, betreffend ÖBB-Fahrplankürzungen zwischen Graz, Salzburg und Linz, wird zur Kenntnis genommen.