LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1082/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.02.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-464/2010-12; A9-62.G-1/2012-51
Zuständiger Ausschuss: Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tätigkeitsbericht 2011

Betreff:
Grazer Altstadtanwalt\; Tätigkeitsbericht 2011

Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der zur Wahrung der öffentlichen Interessen an der Erhaltung der Grazer Altstadt bestimmte Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. HR i. R. Prof. Dr. Manfred Rupprecht wurde von der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirkung vom 19.01.2012 auf die Dauer von drei Jahren als Grazer Altstadtanwalt wiederbestellt. Sein nunmehr dritter Tätigkeitsbericht - für das Jahr 2011 und zugleich resümierend über die erste Funktionsperiode - ist dieser Vorlage als Beilage angeschlossen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Februar 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 des Grazer Altstadtanwaltes wird zur Kenntnis genommen.