LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 5

EZ/OZ 1158/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Beschluss Nr. 246 vom 18.10.2011 betreffend bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt


zu:


  • 1158/1,
    Beschluss Nr. 246 vom 18.10.2011 betreffend bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Soziales" hat in

seiner Sitzung

vom
17.04.2012
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der Landtag Steiermark hat in seiner 14. Sitzung der XVI. Gesetzgebungsperiode vom
18. Oktober 2011 folgenden Beschluss Nr. 246 gefasst:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag Einl. Zahl 587/1, der Abgeordneten Anton Kogler, Hannes Amesbauer, Mag. Dr. Georg Mayer, MBL, betreffend "Bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt" wird zur Kenntnis genommen.

Der Bericht des Ausschusses für Soziales basiert auf folgenden Hintergrund:

Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 28.06.2011 und 11.10.2011 über den selbständigen Antrag Einl. Zahl 587/1 betreffend "Bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt" Beratungen durchgeführt. Mit dem Antrag zu Einl. Zahl 587/1 wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ruhensbestimmungen im ASVG in der Weise geändert werden, dass das Ruhen der Pension von Straftätern, welche Delikte mit sexueller Gewaltausübung an Kindern begangen haben, bei Ansprüchen zur Opferentschädigung aufgehoben wird.

In der Regierungssitzung am 17.11.2011 fasste die Steiermärkische Landesregierung den Beschluss ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den Herrn Bundeskanzler zu senden:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Im Rahmen der Beratungen des Landtages Steiermark betreffend eine "Bessere Entschädigung für Kinder als Opfer sexueller Gewalt" wurde für sinnvoll erachtet, dass die Ruhensbestimmungen im ASVG in der Weise geändert werden, dass das Ruhen der Pension von Straftätern, welche Delikte mit sexueller Gewaltausübung an Kindern begangen haben, bei Ansprüchen zur Opferentschädigung aufgehoben wird. Diesen Umstand hat der Landtag Steiermark im Beschluss Nr. 246 vom 18.10.2011 festgehalten.

Die Steiermärkische Landesregierung ersucht, die Bundesregierung möge sich für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.


Mit Schreiben vom 18. Jänner 2012 trat das Bundeskanzleramt an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves heran.

Das Schreiben beinhaltet Folgendes:

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Zu Ihrem Schreiben vom 03. November 2011, mit dem Sie einen Beschluss vom 18. Oktober 2011 betreffend "Bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt" vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der bei den zuständigen Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen nachfolgende Antwort übermitteln:
 
Opfer von Straftaten haben die Möglichkeit, den Ersatz des durch die Straftat erlittenen Schadens oder eine Entschädigung für die Beeinträchtigung ihrer strafrechtlichen geschützten Rechtsgüter im Strafverfahren als Privatbeteiligte geltend zu machen.
 
Den "Haftungsfonds" für Opfer von Sexualstraftaten zu verbreitern, ist vom regelungstechnischen Ansatz nicht ganz unproblematisch. Zum einen könnte man die Frage aufwerfen, warum "nur" dieser spezielle Personenkreis auf die ruhenden Pensionen zurückgreifen können soll, zum anderen aber müsste darauf geachtet werden, dass mit einer Aufhebung oder Lockerung der Ruhensbestimmung nicht eine (ungewollte) Begünstigung der Betroffenen verbunden wäre.
 
Abschließend kann mitgeteilt werden, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den Inhalt des Beschlusses des Steiermärkischen Landtages in die künftigen Überlegungen zur Verbesserung der finanziellen Hilfe nach dem Verbrechensopfergesetz einfließen lassen wird.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 246 des Landtages Steiermark vom 18.10.2011, betreffend bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt, wird zur Kenntnis genommen.