TOP 26
EZ/OZ 1288/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Finanzierungsvertrag über ergänzende Verkehrsdienstleistungen in der Stadt Graz für rund 4 Jahre\; Kosten des Landes: € 1,7 Mio. VSt.: 1/690204-7355 „Beiträge an Gemeinden“
zu:
- 1288/1,
Finanzierungsvertrag über ergänzende Verkehrsdienstleistungen in der Stadt Graz für rund 4 Jahre\; Kosten des Landes: € 1,7 Mio. VSt.: 1/690204-7355 "Beiträge an Gemeinden" (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
12.06.2012
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Einleitung
Im Rahmen des Betriebskonzeptes "Steirertakt" (mittlerweile "S-Bahn-Steiermark") wurde im November 2000 als Ergänzung im städtischen Busnetz von Graz die erste Tangential-Buslinie (Verbundlinie 64) eingeführt. Kurz darauf folgten weitere Tangentialbuslinien (Linien 62 und 52) samt Begleitmaßnahmen (Verlängerungen, Verdichtungen und Zusammenführen einzelner Linien, wie die Linien 33, 40, 53 und 80). Ebenso sind die Nachtbusse seit Jänner 2003 in Betrieb. Die genannten Maßnahmen werden von der Bevölkerung sehr gut angenommen und das Land Steiermark übernimmt eine Mitfinanzierung seit ihrer Einführung in einem Ausmaß von 21,21 % des Finanzierungsbedarfes.
Die Finanzierung dieser Leistungen (mit Ausnahme der Linie 80 - diese wurde bisher in einem eigenen Vertrag geregelt) wurde seit dem Jahr 2008 in einem Vertrag auf die Dauer von 5 Jahren festgelegt. Dieser Finanzierungsvertrag endet nun mit Dezember 2012 und soll nun für die verbleibende Konzessionsdauer dieser Linien (Anfang Jänner 2017) verlängert werden (inklusive Linie 80). Um die Abrechnung sowie die Budgetplanung deutlich zu vereinfachen, soll der bisher geleistete Finanzierungsanteil in der Höhe von rund € 360.000,-- jährlich pauschal (valorisiert mit dem VPI) weiterhin an die Stadt Graz überwiesen werden.
Kostenschätzung Stadtverkehr Graz (21,21%) Anteil 2013- 2017 |
| | | | | |
Finanzierungsvertrag Stadtverkehr Graz HGL | € 325.166 | | | | |
Finanzierungsvertrag Stadtverkehr Graz Linie 80 | € 35.648 | | | | |
| | | | | |
Zwischensummen Stadtverkehr 2012 | € 360.000 | | | | |
Valorisierung- Annahme | 3% | | | | |
| | | | | |
Fahrplanjahr 2013 | € 370.800 | | | | |
Fahrplanjahr 2014 | € 381.924 | | | | |
Fahrplanjahr 2015 | € 393.382 | | | | |
Fahrplanjahr 2016 | € 405.183 | | | | |
Rest 2016 u. 2017 (4 Wochen) | € 32.103 | | | | |
Reserve | € 116.608 | | | | |
|
| | | | |
Gesamt 2013 - 2017 | € 1.700.000 | | | | |
Gleichzeitig ist eine Änderung beim Finanzierungsbeitrag des Verkehrsverbundes Steiermark zu Zusatzleistungen im Stadtverkehr Graz vorgesehen. Abweichend von der bisherigen Vorgangsweise sollen ab 2013 pauschal genau jene Mittel zuzüglich Wertsicherung laut Grund- und Finanzierungsvertrag zum Verkehrsverbundes Steiermark zur Mitfinanzierung des Stadtverkehr Graz zur Verfügung gestellt werden, welche im Jahr 2004 in die Festlegung des Finanzierungsbedarfs des Verkehrsverbundes Steiermark im Rahmen des Neuabschluss des GuF für den Grazer Stadtverkehr eingegangen sind.
Finanzierung
Das Land Steiermark leistet für die genannten Linien pauschale Beiträge, die einer finanziellen Beteiligung von 21,21 % entsprechen. Für die Laufzeit von 4 Jahren und 4 Wochen ergibt sich ein Finanzierungsaufwand von rund € 1,7 Mio.
Für die Finanzierung in den Jahren 2013 bis 2017 wird in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt.1/690204-7355 "Beiträge an Gemeinden" im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, einen Finanzierungsvertrag über die beschriebenen Leistungen mit der Stadt Graz sowie mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auf die Dauer von rund 4 Jahren abzuschließen.
3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Stadt Graz in der Höhe von insgesamt € 1,7 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
4. Für die Finanzierung in den Jahren 2013 bis 2017 wird in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt. 1/690204-7355 "Beiträge an Gemeinden" im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.