EZ/OZ: 1088/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 24.02.2012, 10:00:40
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Kontrolle und Ausbau öffentlicher Verkehrsdienstleistungen
Eine funktionierende technische wie soziale lnfrastruktur ist die Voraussetzung
für eine funktionierende Gesellschaft. Auch für dünn
besiedelte oder schwer erreichbares Siedlungsgebiet wir
selbstverständlich eine funktionierende
Versorgung
mit Energie und Wasser,
eine Abfallbeseitigung und eine
Anbindung an alle Kommunikationsmittel
gewährleistet.
Eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Verkehr weniger
selbstverständlich.
Während andere durch die öffentliche Hand gewährleistete oder unterstützend zu
privaten Anbietern angebotene Infrastruktur tendenziell in steigender Qualität
angeboten wird, kommt es hier sogar zuweilen zu einem Verlust an Qualität, der
sich nicht immer mit der Siedlungsentwicklung und demographischen Veränderungen
argumentieren lässt.
Insbesondere die Deregulierung des öffentlichen Verkehrs und die
Überantwortung immer größerer Teile des Streckennetzes hat auch dazugeführt, dass die Kontrolle über die
Preisentwicklung der öffentlichen
Verwaltung zunehmend entgleitet.
In anderen zuvor durch staatliche Monopole dominierten Märten setzt man daher
im Interesse der Bevölkerung auf stark reglementierte Märkte, über deren
Entwicklung Kontrollinstanzen wachen, wie die etwa die E-Control auf dem
Strommarkt die im Energiebereich die Grundvoraussetzungen
für eine geordnete Versorgung der Bevölkerung überwachen soll.
Ein wesentlicher Bestandteil der technischen lnfrastruktur ist nun aber
auch die
Verkehrsinfrastruktur. Allein die Gewichtung
zwischen den verschiedenen
Arten innerhalb
der Verkehrsinfrastruktur zeigt auf, dass eine objektive lnstanz längst überfällig ist.
Auch die jährlichen Debatten über die Preisgestaltung und das Angebot des ÖV zeigen die Schwierigkeiten beim der
Aufrechterhaltung und dem Ausbau des ÖV unter den bestehenden Bedingungen: Den Interessen der Kommunen der
Politik -und damit die Bevölkerung- auf der einen Seite, stehen auf der
anderen
Seite die ÖV - Anbieter und der Verkehrsverbund gegenüber, also Verkehrsunternehmungen die in erster Linie auf die betriebswirtschaftliche
Überlegungen bedacht nehmen.
Eine Kontrollinstanz mit aufsichtsbehördlichem Charakter, die für Objektivität
herstellen und fachkundige Kontrolle sorgen können, gibt es nicht.
Das Land Steiermark
ist aus ökonomischen und ökologischen
Perspektiven heraus aber dazu
verpflichtet, die flächendeckende
und
leistbare Versorgung der
Bevölkerung mit
Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen
Verkehrs
zu gewährleisten.
Zudem sollte es längst
einen Ansatz für
eine Verkehrspolitik geben, bei der die Verantwortlichkeit tatsächlich wieder beim Landtag und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der
Betroffenen liegen.
Was derzeit allein aufgrund der Komplexität der Materie und die mit der wirksamen
und fachkundigen Kontrolle dieses Bereiches einhergehende Arbeitslast nicht
unmittelbar durch ihn selbst erfüllt werden kann,
Eine behördliche lnstanz beim
Land analog der E-Control sollte somit eingerichtet werden die unter anderem die Überwachung der Versorgungssicherheit und Kontrolle der Preisentwicklung, sowie die Ausschreibung und die Vergabe von Linienlizenzen übernehmen sollte.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert dem Landtag den Entwurf eines Landesgesetzes vorzulegen, mit dem eine Kontrollbehörde zur Überwachung der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Sinne der Begründung dieses Antrages eingerichtet wird, die insbesondere folgende Aufgaben übernehmen sollte:
1. Überwachung der Versorgungssicherheit und
2. Kontrolle der Preisentwicklung, sowie
3. Ausschreibung und die Vergabe von Linienlizenzen sollte bei dieser unabhängigen Behörde angesiedelt werden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)